Das Landeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro an Beamte sowie Richter des Landes beschlossen. Finanzminister Heiko Geue: „Damit werden die besonderen Herausforderungen auch für den öffentlichen Dienst in der Corona-Krise gewürdigt, die zum Beispiel von den Beamten in den Gesundheitsämtern, im Polizeivollzugsdienst oder im Schuldienst bewältigt werden. Die Auszahlung der 1.300 Euro noch im März ist wichtig, damit die Corona-Sonderzahlung steuerfrei gewährt werden kann“, so Geue.
Die Regierungspartner von SPD und DIE LINKE setzen mit dem Gesetzentwurf ihre Koalitionsvereinbarung um, die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten des Landes zu übertragen. Sie sorgen damit für einen mit anderen Ländern wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 2021 sieht eine Lohnsteigerung von 2,8 Prozent ab Dezember 2022 sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022 vor. In einem ersten Schritt soll jetzt die einmalige Corona-Sonderzahlung übertragen werden. Hiervon ausgenommen sind Staatssekretäre, die Präsidentin des Landesrechnungshofes sowie die Mitglieder der Landesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre. In einem nächsten Schritt erfolgt durch ein gesondertes Gesetz die Übertragung der weiteren Tarifergebnisse ab Dezember 2022.








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