Kinderzuschlag: Drese appelliert an Eltern, Anspruch zu prüfen

21. Februar 2023

Der Kinderzuschlag entlastet seit dem Jahr 2005 Familien mit besonders kleinem Einkommen. Zuletzt machten jedoch nur etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten in Deutschland von dieser Leistung auch Gebrauch. Das zeigen nun veröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums. „Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen“, erklärte MV-Sozialministerin Drese. Die Unterstützung betrage monatlich bis zu 250 Euro und werde für jedes Kind einzeln berechnet.

Die Mindesteinkommensgrenze für den Bezug liege bei 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für verheiratete Eltern. Eine starre Höchsteinkommensgrenze gebe es nicht mehr, so dass auch Familien mit höheren Einkommen von dieser Leistung profitieren können, so Drese. Voraussetzung für den Bezug seien darüber hinaus die Inanspruchnahme des Kindergeldes, dass die ledigen Kinder im Haushalt der Eltern leben und dass sie jünger sind als 25 Jahre.

Drese appellierte angesichts der geringen Inanspruchnahme an Familien, Ihren gegebenenfalls bestehenden Anspruch zu prüfen. „Vielen Familien gerade auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steht diese Leistung nach dem Gesetz zu. Besonders in den momentanen Zeiten der hohen Inflation wäre dieser Zuschlag für viele Familien sicherlich eine große Entlastung“, so Drese.

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit stehe ein sogenannter KiZ-Lotse zur Verfügung, mit dem Eltern ihren Anspruch prüfen können. Darüber hinaus böten auch die Familienkassen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund dezidierte Beratungsangebote für Eltern.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag sowie zu weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen finden Eltern zusätzlich auch auf den Seiten der FamilienInfo MV. „Das Landes-Familienportal hält für Eltern eine Übersicht zum Kinderzuschlag sowie zu 45 weiteren Leistungen bereit“, betonte die Ministerin. Dazu gehörten auch die Informationen zu den benötigten Anträgen und den jeweils zuständigen Ämtern, so Drese.

Drese: „So soll für Eltern im Land das Auffinden und Beantragen dieser Leistungen vereinfacht werden, damit jede und jeder die Leistungen in Anspruch nehmen kann, die ihr oder ihm auch zustehen.“


5 Antworten zu “Kinderzuschlag: Drese appelliert an Eltern, Anspruch zu prüfen”

  1. Butz von herrlichem sagt:

    Das wäre eine gute Hilfe für Eltern leider dauert Bearbeitung des Antrags in Niedersachsen schon über drei Monate ein Ende ist nicht in sicht

  2. Stefanie Gollnaums sagt:

    die meisten beantragen solche Gelder einfach nicht weil die Anträge zu umfangreich und kompliziert sind …und sie vllt auch Angst haben Held zurück zahlen zu müssen….

    ich finde dieser Kinderzuschlag sollte jedem Kind was Kindergeld bezieht von Geburt an zustehen um dieses teure leben bestreiten zu können ….

  3. Nick sagt:

    das sind unsere Behörden Anträge stellen so ein Schwachsinn, es ist doch von jedem alles bekannt warum funktioniert das nicht automatisch. welchen Sinn macht es nach Geld zu betteln obwohl Mann arbeitet und merkt das Mann seine Familie trotzdem nicht ernähren kann. hier sollten andere Dinge geändert werden und nicht solche Scheinangebote gemachen werden, das ändert nix an der gesamtsituation

  4. Anton sagt:

    Man muss jedes mal nach 6 Monaten einen neuen Antrag abgeben nur Pappierkrieg und dann dauert es bis es bearbeitet ist mind.2 Monate sehr nervig!

  5. DINA sagt:

    Totale Augenwischerei. Ich bin alleinerziehend und komme mehr schlecht als recht über die Runden. Habe den Kiz beantragt, wurde abgelehnt, da die Kinder mit ihrem Kindergeld ihren Lebensunterhalt zu 45 % selbst finanzieren können.