Das war zu erwarten: Der 49-jährige Mann aus der Kargow, der vor einer Woche wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Jungen zu sechs Jahren Haftstrafe verurteilt worden ist (WsM berichtete), hat Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt. Damit ist jetzt der Bundesgerichtshof zuständig. Die Revision ist – anders als die Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz. Im Rahmen der Revision wird das Urteil nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Neue Tatsachen oder eine eigene Beweiswürdigung nimmt das Revisionsgericht nicht vor. Dies bedeutet auch, dass bei der Revision keine Zeugen, Sachverständige oder sonstige Beweismittel gehört werden können.
Das Landgericht hat den 49-Jährigen Stephan R. am 4. Dezember zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil zwei anfangs zehn Jahre alten Jungen missbraucht haben soll. Da Gericht sieht laut Urteil 17 Fälle, davon vier als schwerer sexueller Missbrauch, als erwiesen an. Insgesamt waren sogar 50 Fälle angeklagt gewesen. Dass nicht alle Fälle verurteilt wurden, heißt nach Aussage von Richterin Daniela Lieschke aber nicht, dass es sie nicht gegeben hat.
Besondere Aufmerksamkeit für die Taten gab es in der Müritz-Region auch, weil der Angeklagte kein Unbekannter ist. Er hat viele Jahre lang die Öffentlichkeitsarbeit des DRK Mecklenburgische Seenplatte mitbestimmt, gab für das DRK kleinen und größeren Kindern Schwimmunterricht und betreibt mit dem „Müritzportal“ nach wie vor ein öffentliches Nachrichtenportal.
Das alles hat die Medien Mecklenburg-Vorpommerns auf einen Fall gelenkt, der für die betroffenen Kinder nur schwer zu ertragen war und nach wie vor ist. Denn wie Richterin Lieschke in der Urteilsbegründung unmissverständlich erklärte, leidet zumindest einer der betroffenen Jungen nach wie vor psychisch unter dem Missbrauch. Nämlich jener Junge, an dem sich der Müritzer im Alter von 10 und 11 Jahren mehrfach vergangen haben soll.
Beide Jungen waren Freunde des gleichaltrigen Sohnes des Verurteilten, ein Betroffener zudem Teilnehmer eines DRK-Rettungsschwimmer-Kurses. Die Familien seien freundschaftlich bekannt gewesen, es habe ein Vertrauensverhältnis gegeben. Ein Betroffener habe mehrfach beim Sohn des Kargowers übernachtet. Dieses Vertrauen habe der 49-Jährige laut Richterin ausgenutzt.
Die Fälle haben sowohl im Kargower Einfamilienhaus stattgefunden, als auch im Bootshaus der DRK-Wasserwacht, in den Sauna-Räumen der Müritz Therme in Röbel, in der Wohnung eines Onkels des Kargowers sowie auf einem Kreuzfahrtschiff.
Die beiden psychologischen Gutachter, die lange vor dem Prozess aktiv und während der gesamten Verhandlung dabei waren, haben die Aussagen der missbrauchten Jungen laut Richterin als glaubhaft und mit „konstantem Erlebnisbezug“ eingestuft. Auf Nachfragen hätten die Jungen widerspruchsfrei geantwortet.
Die beiden Jungen mussten vor Gericht aussagen, weil der 49-jährige Angeklagte geschwiegen hat. Beide Kinder hatten eine Begleiterin an ihrer Seite, um diese für sie unwahrscheinlich schwierige Situation besser überstehen zu können. Auch die Eltern der Kinder sind vor Gericht gehört worden. Ebenso der noch minderjährige Sohn des Verurteilten und seine Ehefrau.
Die Staatsanwaltschaft hatte genau das Strafmaß verlangt, das die Kammer später festlegte.
Nach der jetzigen Revision hat die Kammer eine bestimmte Frist, das Urteil schriftlich zu begründen. Dann können sich beide Seiten nochmals dazu äußern. Schließlich bewertet der BGH das Verfahren.
So ein Schw…. Erst schweigt er, sodass die Kinder aussagen mussten und nun das….ich hoffe, die Revision läuft ins Leere…mir tun neben den Opfern und deren Familien auch sein/e Kind/er leid und seine Frau, sollte sie es nicht gewusst haben
Hoffentlich wird durch die Revision kein Verfahrens- oder Rechtsfehler. Zum vorherigen Kommentator, wenn der Missbrauch nicht in der eigenen Familie ist, dann wird es die Frau in der Regel nicht wissen.