Kontrollen: Beim Fahren häufig das Handy am Ohr

8. Mai 2024

Im Monat Mai kontrollieren Einsatzkräfte der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock im Zusammenhang mit der Verkehrskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ Verkehrsteilnehmer in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu den aktuellen Schwerpunkten „Zweiradfahrer“ und „Gewerblicher Güter- und Personenverkehr“. Innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Polizeipräsidiums Neubrandenburg wurden im Rahmen der Auftaktveranstaltung in dieser Woche über 700 Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder und Lkw, kontrolliert.Dabei stellten die Polizeibeamten insgesamt 110 Verstöße rund um Vorfahrt und Vorrang fest.

Weiterhin nahmen die Einsatzkräfte 12 Handyverstöße auf und stellten zwei Fahrzeuge fest, bei denen das Licht gar nicht, bzw. nicht korrekt, eingeschaltet war. Bei den Lkw-Kontrollen wurden außerdem vier Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt.

Zu erwähnen ist außerdem der Drogenverstoß eines E-Scooter-Fahrers. Die Polizei stellt leider immer wieder fest, dass die Rechtslage zum Fahren mit E-Scootern einem Großteil der Menschen nach wie vor nicht ausreichend bekannt ist.

Die Beamten weisen an dieser Stelle daher darauf hin, dass E-Scooter wie andere Kraftfahrzeuge gewertet werden. Somit gelten für diese die gleichen Promillegrenzen, die beispielsweise für Autos anzuwenden sind. Daher handelt Jeder ab einem Wert von 0,5 Promille ordnungswidrig oder macht sich strafbar, wenn ein Wert von 1,1 Promille erreicht wird oder ein Wert von 0,3 Promille und entsprechende Ausfallerscheinungen hinzukommen.


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