
Weiterhin nahmen die Einsatzkräfte 12 Handyverstöße auf und stellten zwei Fahrzeuge fest, bei denen das Licht gar nicht, bzw. nicht korrekt, eingeschaltet war. Bei den Lkw-Kontrollen wurden außerdem vier Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt.
Zu erwähnen ist außerdem der Drogenverstoß eines E-Scooter-Fahrers. Die Polizei stellt leider immer wieder fest, dass die Rechtslage zum Fahren mit E-Scootern einem Großteil der Menschen nach wie vor nicht ausreichend bekannt ist.
Die Beamten weisen an dieser Stelle daher darauf hin, dass E-Scooter wie andere Kraftfahrzeuge gewertet werden. Somit gelten für diese die gleichen Promillegrenzen, die beispielsweise für Autos anzuwenden sind. Daher handelt Jeder ab einem Wert von 0,5 Promille ordnungswidrig oder macht sich strafbar, wenn ein Wert von 1,1 Promille erreicht wird oder ein Wert von 0,3 Promille und entsprechende Ausfallerscheinungen hinzukommen.












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