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Kreis: Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten

Im Herbst beginnen viele Menschen damit, ihre Gärten winterfest zu machen. Gehölze und Stauden werden zurückgeschnitten oder Laub zusammengekehrt. Äste oder Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein! Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie das Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen. Trotzdem hält sich mancherorts der Irrglaube, in den Monaten März und Oktober sei es in Ordnung, Gartenabfälle zu verbrennen. Der Grund für diese Falschannahme liegt in der Pflanzenabfallverordnung des Landes M-V:

Hiernach dürfen Gartenabfälle auf privat genutzten Gartengrundstücken in absoluten Ausnahmefällen in den Monaten März und Oktober täglich zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Als absoluter Ausnahmefall gilt zum Beispiel, wenn anderweitige Entsorgungen wie das Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden, Kompostieren auf dem eigenen Grundstück oder die Nutzung der vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorgehaltenen Wertstoffhöfe nicht möglich bzw. nicht zumutbar sind. Diese Ausnahmeregelung kommt in aller Regel jedoch schon alleine deshalb nicht zum Tragen, weil im gesamten Landkreis insgesamt 14 Wertstoffhöfe zur Verfügung stehen.

Auch greift diese Ausnahmeregelung nicht, wenn Gemeinden das Verbrennen pflanzlicher Abfälle mit einer Allgemeinverfügung ganzjährig verbieten. Dies ist in der Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer Ortsteile, der Stadt Neustrelitz mit den Ortsteilen Fürstensee und Klein Trebbow, der Stadt Penzlin mit den Bereichen „Seeblick“ und „Neubrandenburger Chaussee“, im Ortsteil Feldberg der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, in der Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin und in der Gemeinde Klink mit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und Sembzin der Fall.

Was also tun mit den Gartenabfällen? Kompostieren!

Laub, Äste, Zweige, Rasenschnitt, aber auch organische Küchenabfälle, können mit wenig Aufwand und etwas Geduld auf dem eigenen Grundstück kompostiert und so in wertvollen Humus bzw. Mutterboden umgewandelt werden. Das schont die Umwelt, freut den Gärtner und spart Geld. Äste und Zweige sollten vor der Kompostierung möglichst zerkleinert werden, um eine schnellere Verrottung zu ermöglichen. Die zerkleinerten Äste sind auch ideal zur Vermischung mit frischen Grasschnitt geeignet, um diesen aufzulockern und Fäulnis zu vermeiden.

Offene Feuer wie zum Beispiel Feuerschalen und Lagerfeuer unterliegen zwar nicht dem Abfallrecht, trotzdem sind auch hier die abfallrechtlichen Regelungen zu beachten. Nur trockenes, unbehandeltes Schnitt- und Brennholz darf verbrannt werden. Gartenabfälle, Bau- und Baurestabfälle, Sperrmüll, Fenster, Kunststoffe, Verpackungsmaterial oder andere Abfälle gehören nicht in die Feuerschale oder das Lagerfeuer! Auch das Ingangsetzen und die Unterhaltung des Feuers mit Flüssigbrennstoffen wie Altöl, Heizöl, Benzin oder Dieselkraftstoff ist nicht statthaft.

In jedem Fall gilt beim Feuer machen: Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Gemeinden beachten, geeignete Löschmittel bereithalten und Rauchbelästigungen vermeiden.

20 Gedanken zu „Kreis: Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten“

  1. Guter Artikel, hinzukommt, dass aufgeschichtete Reisig- und Laubhaufen vielen Tieren wie Igeln eine Überwinterungsmöglichkeit bieten.

    1. Es wird dennoch wieder überall gebrannt werden, am liebsten möglichst nasses Laub unter Zugabe von Benzin und Altreifen. „Das haben wir schon immer so gemacht“ wird man hören.

  2. Alles bloß Geldschluderei ich verbrenne weiter
    Bevor ich mein Geld rausschmeiße.
    Wenn ich am Wertstoffhof noch Bezahlen muß für Gartenabfälle dann Verbrenne ich Lieber in meiner Tonne

      1. Das stimmt nicht, auch wir müssen für die Gartenabfallentsorgung immer bezahlen. Sowohl beim Wertstoffhof, wie auch bei der Städtischen Grünsammelstelle.

    1. Asche von Gartenabfällen, von Baumschnitt usw ist Dünger. Hochwertiger Dünger.
      Es gehört zur Kreislaufbewirtschaftung im einem Garten.
      Das CO2-Theater ist völlig verrückt.
      Die Kosten der Abfallentsorgung über Wertstoffhöfe, die dafür notwendige Logistik, Fahrzeuge, Zeit usw sind es auch.
      Das bringt genau das hervor, was es vermeiden soll.
      Wilde Entsorgung, in die Natur.
      Verbrennen von ungutem Zeug, etwas das tatsächlich UMWELT-schädlich ist.
      Zudem ist für viele ein guter Garten nur ein leerer Garten, mit grünem Einheitsrasen, blanken Beeten in Monokultur, mit Tierabwehr…
      Totholzhecken, wilde Wiesenstücke, Ecken mit Brennesseln usw sind nicht gewollt und gelten als „unordentlich“, wo bei Schneckenkorn und Unkrautvernichtungsmitteln ganz großzügig durch die Finger geschaut wird.
      Kenntnisse über natürliche Schädlingsbekämpfung, Nutzung natürlicher Besiedlung von Igeln, Vögeln, bestimmten Insekten usw fehlt breitflächig.
      Meine Anregung:
      Workshops zu altem Gärtnerwissen, zu Kreislaufbewirtschaftung, zu naturnahen Gärtnern, zum Erhalt heimischer Flora und Fauna, zu milden Bodenbewirtschaftungsformen.
      Mit der Natur, statt gegen sie.
      Einbezug der Elemente: Feuer, Wasser, Luft und Erde.

    2. Horst, schon mal an die Umwelt gedacht? Wie wäre es mit einem Hächsler? Der spart sich durch nicht gekauften Humus wieder ein und der Garten sieht, da nie viel Gestrüpp zusammenkommt, immer ordentlich aus. Oder düngen Sie billiger, Geldschneiderei vermeidend, mit uranhaltigem Blaukorn? Jepp 😁

  3. Ich finde es nicht gut, dass solche Verbrennungsaktionen gebilligt werden, denn dieser Rauch, der durch das Verbrennen entsteht, ist hochgradige Umweltverschmutzung und verpestet unsere schöne frische Landluft.

  4. Es wird endlich mal Zeit für die Biotonne, die es ja, wie zum Beispiel in Neubrandenburg, schon lange gibt..

  5. Wie bekomme ich denn die Abfälle aus Strauch – und Heckenschnitt zum nächsten Wertstoffhof? Im Kofferraum meines Polo?

      1. wenn man mit der rechten Hand die Schere und mit der linken alles gleich in den Shredder führt, hat man nicht mal den Weg zum Polo. Das Hächselgut schützt vor Unkraut oder empfindliche Wurzeln wie bei Rosen vor Frostschäden oder kann direkt unter der Hecke die Nährstoffgrundlage für das Folgejahr bilden. Der Athmosphäre und uns um sie Besorgten ist es übrigens egal, ob Sprit im Motor oder zum Anmachen des Scheiterhaufens verbrannt wird. Kompost, Shredder, Autofahrten zum Wegschaffen des Biodüngers oder Risiko einer Benzinverpuffung. Ist für jeden was dabei. Ihr habt die Wahl aber auch die Verantwortung.

  6. Früchte und Samen von Efeu verbrenne ich grundsätzlich. Ebenso kille ich jeden Austrieb von jungen Bäumchen sofort. Gerade wegen der Baumschutzsatzung.
    Diese Satzungen und Verbote halte ich für ignorant und fühle mich geradezu verpflichtet, mich darüber hinwegzusetzen.
    Wohin mit dem Grünschnitt? Ich bin doch kein Fuhrunternehmen! Verbrennen darf ich nicht, wenn ich kompostiere, es ist jede Menge die da jeden Herbst anfällt, erhöht sich das Niveau des Bodens im Vergleich zum Nachbargrundstück sichtbar.
    Was soll ich machen? Suppe davon kochen?
    Und ganz genau: das haben wir immer so gemacht. Ich bin Ökofeind!

    1. Nee, Sie sind auch kein Ökofeind sondern schlicht weg nicht in der Lage eigenes Handeln zu reflektieren, stattdessen geben Sie nur Ihre ignoranten Ansichteb zum besten und man könnte den Eindruck gewinnen, dass Sie lieber keinen Garten sondern nur einen Balkon haben sollten.

  7. Es ist vorgegeben Grünschnitt zum Wertstoffhof zu fahren, kein Altbauholz zu verbrennen. Wenn ich diesen Grünschnitt in mein Auto lade und 8km damit zum nächsten Wertstoffhof fahre, was ja vielleicht in meinem Fall nicht mal so weit ist, trage ich auch nicht viel für das Umweltbewusstsein bei. Wenn ich zum Abfallentsorger fahre, um Baumisch fachgerecht zu entsorgen, bekomme ich leider einen nachdenklichen Eindruck. Die sozusagene fachgerechte Entsorgung ist nicht fachgerecht, in der hintersten Ecke brennt immer wieder ein Feuer, auf dem dass verbrannt wird, was ich entsorgen soll und bezahlen muss. Und auch im Baumischabfall sind Abfälle enthalten, die dort nicht hingehören.
    Doch was mich am meisten ärgert, ich darf nichts verbrennen, am besten kein Auto mehr fahren(auf dem Dorf), nichts verpackt einkaufen, möglichst recyceln und meine Tiere dürfen auch nicht zu viel Luft im Bauch haben. Wirklich ich gebe mein Bestes. Doch warum darf bei jedem öffentlichen Fest (mehrmals jährlich) Feuerwerk abgeschossen werden, obwohl nicht Silvester gefeiert wird? Diese Feuerwerke dauern dann etwa 15min und der Himmel ist total vernebelt. Super umwelt- und auch tierfreundlich ist das ja wohl nicht.
    Ich finde darüber sollten die Städte und Gemeinden nachdenken und ihre Beschlüsse ändern. Es gibt viele Beschlüsse, die öffentlich erlaubt und dem einfachen Bürger untersagt werden.

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