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Lärz: Opfer war in Lebensgefahr – Urteile am 19. April

Die Bilder, die diesmal im sogenannten Selbstjustizfall von Lärz im Landgericht Neubrandenburg gezeigt wurden, hatten es in sich. „Der Mann befand sich in mehrfacher Hinsicht in Lebensgefahr“, sagte Rechtsmedizinerin Britta Bockholdt aus Greifswald, die den Mann angeschaut hatte. So war fast  der gesamte Oberkörper des 39-jährige Opfers rot, weil er mit Blutergüssen überzogen war. „Das nennt man ‚Stockschlagphänomen'“, sagte Bockholdt. Durch die massiven Schläge platzen Blutgefäße und es blutet in das Gewebe hinein. Dafür wurden damals entweder die Krücken des Mannes, ein Golfschläger, ein Baseballschläger oder auch der lange Stiel eines Zimmermannshammers verwendet. Wahrscheinlich war es eine Mischung von allem. Außerdem wurde der epilepsiekranke Mann gezwungen, LSD zu nehmen,und er musste bei Temperaturen um 2 bis 3 Grad draußen mit viel zu dünner Kleidung übernachten.

Insgesamt hat die Kammer von Richterin Daniela Lieschke nun ihre Beweisaufnahme weitgehend abgeschlossen. Die Hauptangeklagte – die 27 Jahre alte Nachbarin des Opfers, die erst kurz vorher nach Lärz gezogen war – gab am Mittwoch noch eine persönliche Erklärung ab. Sie sei als Jugendliche ebenfalls sexuell missbraucht worden, erklärte ihr Verteidiger. Details erzählte die Frau, die sich inzwischen ihre Rasterlocken herausfrisiert hat, hinter verschlossenen Türen.

Da die Verhandlung bereits bis zum späten Nachmittag gedauert hatte, vertagte sich die Kammer noch einmal. Nun soll am 19. April, der Dienstag nach Ostern, das Prozessfinale werden.

Dann sollen die Staatsanwaltschaft und alle vier Verteidiger ihre Plädoyers halten, und nach Beratung will die Kammer auch die Urteile für die vier Angeklagten verkünden. Es wird damit gerechnet, dass für ihre Helfer – den 23-jährigen Freund der Frau, der die Blicke im Gerichtssaal nicht von ihr lassen kann, den 24-jährigen Bekannten sowie den Ex-Lebensgefährten aus Mirow – eher Bewährungsstrafen herauskommen. Die 27-Jährige dürfte wohl nicht mit Bewährung aus dem Prozess herauskommen, glauben Beobachter.

Der 27-jährigen Frau aus Lärz und ihren Bekannten wird bisher versuchter Mord,  Freiheitsberaubung und Aussetzung vorgeworfen. Die Frau hatte das Ganze weitgehend eingeräumt, allerdings bestritten, dass man den 39-Jährigen töten wollte. Das Einsperren in die Bunker bei Schillersdorf am 28. Februar sollte „eher ein Denkzettel“ sein. Der 39-Jährige habe sich selbst der Polizei stellen sollen, nach ihrer Auffassung wegen Kindesmissbrauchs. Ausreichende Beweise hatte es bis dahin für diesen Vorwurf aber nicht gegeben. Aber als man den Mann eigentlich wieder abholen wollte, hatte dieser sich schon selbst befreit und zu Häusern in Schillersdorf geschleppt – das war vielleicht sein Glück.

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