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Landesregierung bringt Geschwisterkind-Regelung auf den Weg

Die Landesregierung will die Eltern bei den Kita-Beiträgen weiter entlasten. Ab 1. Januar 2019 sollen Eltern nur noch maximal einen Elternbeitrag für Krippe, Kindergarten, Hort und entsprechende Tagespflegeangebote entrichten. Für das zweite Kita-Kind und alle weiteren Kinder entfallen die Elternbeiträge. Eine entsprechende Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes wurde heute vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.

„Wir halten, was wir vor der Wahl angekündigt haben und gehen sogar noch darüber hinaus“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der heutigen Kabinettssitzung. „Eltern, die zwei oder mehr Kinder in der Kita haben, müssen besonders hohe Belastungen tragen. Da kommen schnell mehrere hundert Euro im Monat zusammen. Deshalb wollen wir diese Eltern gezielt entlasten.“

„Der heutige Kabinettsbeschluss und das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren sind eine gute Nachricht für Familien mit mehreren Kindern“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. „Wenn das erste Kind in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort geht, müssen Eltern bereits ab dem zweiten Kind in der Kindertagesförderung keine Beiträge mehr zahlen. Damit machen wir nach der 50-Euro-Entlastung in diesem Jahr einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur beitragsfreien Kita.“

Die Landesregierung wird sich nach Abschluss der Anhörung erneut mit der geplanten Gesetzesänderung befassen und diese dann in den Landtag einbringen.

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