
Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben.
Fortzubildende, die z.B. einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG = „Meister-BAföG“) beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Bezirk der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.
Unter den Rufnummern 0395 / 57087 5673 und 0395 / 57087 2339 erreichen Sie die entsprechenden Mitarbeiterinnen des Landkreises.
Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten www.bafoeg.de und www.aufstiegs-bafoeg.de.












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