Landkreis muss in einem Jahr fast 60 Tiere aus Haushalten retten

6. April 2017

Im vergangenen Jahr mussten die Veterinäre der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte 58 Tiere aus verschiedenen Haushalten wegnehmen. Davon sind den Haltern 49 Hunde und 8 Katzen sogar dauerhaft entzogen worden. Das erklärte Kreissprecherin Haidrun Pergande und berichtet von schlimmen Beispielen.

Das Fortnehmen der Tiere ist eine der schärfsten Maßnahmen von Veterinärbehörden, die sie anwenden, wenn gegen das Tierschutzgesetz und deren Verordnungen verstoßen wird. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt neben vielen anderen auch die Aufgabe, Tierschutz-Kontrollen durchzuführen. Dabei haben die zehn Amtstierärzte durchaus weitreichende Befugnisse, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Sie kontrollieren, ob die Tiere art- und verhaltensgerecht untergebracht sind und ob sie angemessen ernährt und gepflegt werden.

„Wenn wir feststellen, dass Tiere erheblich vernachlässigt werden oder wenn schwerwiegende Verhaltensstörungen erkennbar sind, dann können wir diese Tiere fortnehmen. Sie werden so lange auf Kosten des Tierhalters anderweitig pfleglich untergebracht, bis er die Haltungsbedingungen geschaffen hat, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen“, erklärt Dr. Guntram Wagner (Foto) als Leiter des kreislichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Aus einer vorläufigen Sicherstellung der Tiere wird oftmals eine endgültige Fortnahme – wenn die betreffenden Tierhalter nicht in der Lage oder willens sind, die Voraussetzungen für eine ordnungsmäße Tierhaltung zu schaffen. Leider bleiben der Landkreis und die Tierheime in den meisten dieser Fälle auf den Kosten sitzen, obwohl nach dem Gesetz natürlich die Tierhalter dafür zahlen müssen.

Sechs Pferde, drei Schweine, zwei Ziegen, drei Hunde…

„Im Wiederholungsfall oder bei grober Zuwiderhandlung kann eine Tierhaltung gänzlich für eine bestimmte oder alle Tierarten von uns behördlich oder sogar gerichtlich untersagt werden“, so der Amtsleiter. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dem Tier erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt worden sind. „Allerdings ist diese Nachweisführung meist sehr aufwändig und muss fachlich durch ein amtstierärztliches Gutachten gestützt werden“, betont Dr. Wagner.

Besonders problematisch sind Verstöße gegen behördlich angeordnete Tierhalte- und Betreuungsverbote, wenn eine große Anzahl Tiere betroffen ist. Denn diese Verbote gelten deutschlandweit, und das ist den „selbsterklärten Tierhaltern“ entweder nicht bewusst oder sie versuchen das Verbot bewusst zu umgehen.

Dafür nennt Dr. Wagner Beispiele: Im Jahr 2014 erreichte sein Amt in Neubrandenburg ein Ersuchen auf Amtshilfe aus einem weit entfernen Landkreis. Ein Tierhalter, der ein Haltungsverbot hat, war in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gezogen. „Wir haben ihm daraufhin sechs Pferde, drei Schweine, zwei Ziegen, drei Hunde, eine Katze und 30 Kaninchen fortgenommen und auf seine Kosten im Tierheim untergebracht.“

Im vergangenen Jahr mussten einer Person, gegen die ebenfalls längst ein Tierhalte- und Betreuungsverbot verfügt worden war, sogar 42 Hunde und drei Katzen fortgenommen werden. Entsprechende Hinweise hatte das Veterinäramt aus der Bevölkerung erhalten.

„Bei der Unterbringung und Vermittlung der Tiere werden wir maßgeblich von vier Tierheimen in unserem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterstützt“, sagt Dr. Wagner. „Deren Engagement ist es zu verdanken, dass diese Tiere an verantwortungsvolle Tierhalter vermittelt werden können.“

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert; wer dagegen verstößt, begeht kein Kavaliersdelikt, betont der Amtsleiter. „Veterinärämter sind berechtigt, ja verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, oder sogar als Straftaten anzuzeigen“, hebt er hervor.

So ist gerade Ende März 2017 eine Hundehalterin vom Landgericht Neubrandenburg zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe, die vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde und mit umfangreichen Auflagen verbunden ist, verurteilt worden. Ihr war vorgeworfen worden, dass sie ihren sieben Hunden länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt hat. Die Tiere waren in einer Zwingeranlage gehalten worden. Sie bekamen nicht genug Futter und Wasser, auch keine ausreichende Pflege und Gesundheitsfürsorge.

Nach Bekanntwerden des Urteils sahen sich Amtstierärzte des Veterinäramts verbalen Angriffen eines Prozessbeteiligten ausgesetzt, wie Dr. Wagner berichtet. „Leider gehen immer wieder völlig Unbeteiligte den vermeintlichen Opfern behördlicher Willkür auf dem Leim, so dass sich der gesamte Unmut in den sozialen Medien als Shitstorm auf uns Amtstierärzte entlädt.“


3 Antworten zu “Landkreis muss in einem Jahr fast 60 Tiere aus Haushalten retten”

  1. Schäfer sagt:

    Nach meiner Meinung greifen die Behörden viel zu wenig ein. Desshalb werden Fälle oft nicht gemeldet weil sowieso nichts passiert.

    • Nadine Schubert sagt:

      Da kann ich mich nur anschließen. Es wird leider nicht jedem Hinweis nachgegangen. Das macht mich so wütend und traurig. Es gibt so viele schwarze Schafe unter den Tierhalten. Es sollten die Kontrollen verschärft werden, denn jedes Tier hat ein Recht auf ein liebevolles Umgene bei „seinen“ Menschen verdient.

  2. ich sagt:

    Ja leider ist das so. Es wird wohl nachgegangen aber nicht ausreichend. Mal schauen reicht eben nicht. Der Tierhalter lässt seine Katze einfach laufen, sie bekommt keinerlei ärztliche Versorgung und wird von den Nachbarn mitgefüttert. Von liebevollem Umgang bei seinen Menschen ist nichts zu sehen.