Vogelgrippe: Seit Montag gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Stallpflicht. Erste Kontrollen der Veterinärämter zeigen, dass noch nicht alle Tierhalter ihre Pflichten erfüllen. Landwirtschaftsminister Till Backhaus betont deshalb nochmals: „Wer Geflügel hält, ob privat oder gewerblich, hat dies sowohl bei der Tierseuchenkasse als auch beim zuständigen Landkreis anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich zu melden. Ebenso gilt das Aufstallungsgebot. Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern gefährdet unterm Strich seinen eigenen Bestand.“

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Geflügelland. Insgesamt gibt es hierzulande rund 41.600 Geflügelhaltungen mit fast 14,5 Mio. Tieren. Davon halten rund 41.300 weniger als 1.000 Tiere. Die meisten Geflügelhaltungen gibt es anteilig nach Landkreis an der Mecklenburgischen Seenplatte (rd. 9.700), gefolgt von Ludwigslust-Parchim (rd. 8.100) und Vorpommern-Rügen. Gehalten wird vorwiegend Zucht- und Nutzgeflügel, wie Hühner, Gänse, Enten und Puten.
Hinzu kommt, dass Mecklenburg-Vorpommern zweimal jährlich von bis zu 6 Mio. Zugvögeln durchflogen wird. Sie können das hochagressive H8N5 Virus auf Haus- und Nutztierbestände übertragen. „Die Zahlen machen deutlich, wie zentral die Bedeutung eines lückenlosen Seuchenmanagements bei der Eindämmung des tödlichen Geflügelpest-Virus ist. Land, Tierhalter, Jäger, Förster, Naturschützer und Bürgerinnen und Bürger sind hierbei gleichermaßen gefragt“, so Backhaus.







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