LKA-MV: Trickbetrüger verursachen höhere Schäden  

7. August 2021

Wie auch in den vergangenen Jahren steigen die Fälle von Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, weiter an. Im ersten Halbjahr 2021 wurden 1.584 Trickstraften polizeilich bekannt. Das sind 469 Fälle mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Leider ist zudem festzustellen, dass die Trickbetrüger ihre Opfer häufiger dazu bringen konnten, Geld oder Wertsachen zu übergeben. Während im ersten Halbjahr 2020 genau 73 Fälle erfolgreich für die Täter verliefen, waren es in diesem Jahr bereits 135. Diese steigende Erfolgsquote geht auch mit einem erheblichen Anstieg der Schadenssummen einher. Im vergangenen Jahr wurden Geld oder Wertgegenstände in Höhe von ca. 640.000 Euro übergeben, in diesem Jahr waren es bereits 1.786.000 Euro. Damit erhöht sich auch der durchschnittliche Schaden pro Vollendung von 8.700 Euro auf 13.200 Euro.

Die höchsten Schäden wurden im ersten Halbjahr 2021 mithilfe der Masche des falschen Bankmitarbeiters verursacht. Insgesamt wurde am häufigsten der Modus operandi des falschen Polizisten bzw. Anwalts bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Damit wurde diese Masche erstmals in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten bekannt. Bislang war der klassische Enkeltrick die vorherrschende Vorgehensweise.

Häufiger werden zudem auch Trickstraftaten unter Ausnutzung der Corona-Pandemie zur Anzeige gebracht. Im gesamten Jahr 2020 wurden 16 derartige Fälle polizeilich bekannt, im ersten Halbjahr 2021 waren es bereits 62, wovon nur einer zu einem Schadenseintritt führte. Die Täter gehen auch hier sehr kreativ vor und wandeln ihre Maschen häufig ab. Von Anrufen falscher Ärzte, die für einen Corona-Fall im Familien- oder Bekanntenkreis Geld für Medikamente oder die medizinische Betreuung verlangen, bis hin zu Bankmitarbeitern, die die Herausgabe von TAN-Nummern zur Förderung der Digitalisierung fordern, sind vielfältige Vorgehensweisen im Umlauf.

Die Polizei empfiehlt zum Umgang mit Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen Folgendes:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.
  • Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
  • Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld Trickbetrug sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zu finden.


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