Lkw-Fahrer muss gleich für zwei Verstöße blechen

30. Oktober 2023

Das wird teuer: Polizeibeamten ist ein Lkw mit Anhänger im Bereich Mirow aufgefallen, der aus Richtung Röbel kam. Sie stoppten 59 Jahre alten Mann, der für ein regionales Fuhrunternehmen unterwegs war, und stellten gleich zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen fest.

Zum einen: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts auf der B 198 vor Mirow 89 km/h bei zulässigen 60 km/h, Wert nach Katalog: 1 Punkt, 150 EUR Bußgeld

Zum anderen: Geschwindigkeitsüberschreitung in Mirow, 61 km/h bei zulässigen 30 km/h, Wert nach Katalog: 1 Punkt, 175 EUR Bußgeld

Da es sich um zwei verschiedene Verstöße handelt, wird der Fahrzeugführer sich in beiden Fällen verantworten müssen. Insofern muss er mit zwei Punkten sowie insgesamt 325 Euro Bußgeld rechnen.


13 Antworten zu “Lkw-Fahrer muss gleich für zwei Verstöße blechen”

  1. rmk sagt:

    Bei 61 Km/h in der 30 Zone in gesch. Ortschaft droht zusätzlich noch 1. Monat Fahrverbot

  2. Deutschmann sagt:

    Wer 61km/ h in der 30iger zone fährt, naja

  3. Meckerkopp sagt:

    Hallo,
    es wird alles getan, um die letzten LKW Fahrer noch zu Vergraulen.
    Da wird der Kanzler bald wieder nach Afrika müssen, um dort Fahrer zu Rekrutieren.
    Ich finde eine Geldstrafe reicht, das merken sich die schlechtbezahlten Fahrer bestimmt.
    Mit dieser Mehrfachbestrafung ist man doppelt oder dreifach für eine Sache Bestraft , das ist einfach Ungerecht.
    Grüße vom Meckerkopp

  4. Kütt sagt:

    Muss man nicht verstehen was sich manche für einen Druck machen

  5. Urs sagt:

    30iger Zonen werden vermehrt errichtet um noch besser abzocken zu können.
    Autofahrer werden schikaniert – üble Methode die Interessen der hoffentlich bald nicht mehr Regierenden durchzusetzen.

  6. Stefan sagt:

    Beschweren sich hier gerade die selben Leute über eine, seit vielen Jahren bestehende, 30er Regelung und welche nebenbei nur für LKWs gilt, die sich gleichzeitig über den gestiegenen Verkehrslärm, beispielsweise in Waren, echauffiert haben?

    Liebe/r Urs – man kann nicht „abgezockt“ werden wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.

    Und Meckerkopp – ich weiß nicht wann Sie das letzte Mal mit einem Berufskraftfahrer gesprochen haben, aber diejenigen die ich kenne haben in den letzten Jahren stetige Gehaltserhöhungen erhalten und verdienen gutes Geld. Eine „Unterbezahlung“ kann sich kein Arbeitgeber mehr leisten. Durch den Wegfall der Wehrpflicht sind Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis rar geworden.

    Mich würde doch stark interessieren, wie Ihre Einschätzung der Situation wäre, würde es sich um einen Bereich vor einer Kindertagesstätte handeln, oder wären Sie als Anwohner vom permanenten Güterverkehr durch Mirow betroffen.

    Was das Ganze dann wieder mit unserer aktuellen Regierung zu tun hat erschließt sich mir auch nicht, aber es ist für viele Zeitgenossen wohl einfach immer den gleichen Sündenbock zu benennen.
    Vor 90 Jahren war es noch eine religiöse Minderheit, aber warten wir einfach noch ein bisschen ab und dann können wir auch wieder auf diesem Zug mitfahren…

  7. aufmerksamer Leser sagt:

    Na hier gibt es doch echt Leute, die den Schuss nicht gehört haben.
    Da fährt jemand mit einem LKW in einem Bereich, in dem 30 erlaubt sind, mit 31 km/h ZU VIEL durch.
    Und ich gehe davon aus, dass dies das Ergebnis nach Abzug der Toleranz ist.
    Wenn dann ein Kind überfahren wird oder bei unseren Tierfreunden dann der Hund oder die Katze, dann ist das Geschrei groß.
    Nun weiß ich nicht genau, an welche Stelle in Mirow dies geschehen ist, aber meistens haben diese Geschwindigkeitsbegrenzungen auch ihren Grund. Auch bei so mancher 30-Kurve muss schon ab und an mal ein Auto-/LKW vom Baum abgekratzt werden, weil der Fahrer der Meinung war, die 30 wären ein Entfernungsschild und keine Höchstgeschwindigkeit.
    Somit ist die oben aufgeführte Straße für 31 km/h Überschreitung innerorts viel zu niedrig und man sollte dem Fahrer die Möglichkeit geben mal einen Monat lang beim Spazieren gehen darüber nachzudenken.
    Aus wirtschaftlich-sozialen Gründen kann man sich inzwischen ja sogar ungefähr den Zeitraum aussuchen, wann man das Fahrverbot ableisten möchte.

    Also um es noch mal mit aller Deutlichkeit zu sagen. Auch diejenigen, die es hier scheinbar als reine Schikane empfinden, möchten bestimmt auch nicht, dass in einem 30 Bereich plötzlich ein LKW mit ü-60 km/h an ihnen vorbei brettert bzw. auf sie zukommt, wenn sie gerade aus einer unübersichtlichen Ausfahrt oder Nebenstraße kommen.

    Wer auf solch einen Nervenkitzel steht, kann ja gleich mit dem Kanzler mitfliegen und dort mit Löwen in der Savanne spielen gehen.

  8. Andi sagt:

    tja das kannte der Kollege sicher noch nicht. Dankeschön gläserner Fahrtenschreiber.

  9. Otto sagt:

    Diesem Rennfahrer muss man eigentlich den Führerschein entziehen ! Wer nicht in der Lage ist , Verkehrszeichen zu lesen und zu deuten, hat auf der Straße nichts zu suchen. Ich bin selbst LKW Fahrer und verstehe nicht, wie man sein Leben und das anderer riskiert , nur um 2 oder 5 Minuten zu gewinnen !
    Genau so wenig Verständnis bringe ich für die Knaller auf , die diesen Fahrer auch noch in Schutz nehmen !
    Gesundheitlich habt ihr wohl schon ganz schön gelitten ?

  10. Bernd Mauersberger sagt:

    Wieder mal sehr erfrischend wenn sich die wahren Experten zu Wort melden. Die vermehrte Einführung von 30.er-Zonen und nicht nur in engen Straßen haben wir vornehmlich den Grünen zu verdanken. Die haben anscheinend keine Ahnung, dass der Schadstoffausstoß nicht zwangsläufig mit der Geschwindigkeit zu tun hat. Er hängt nämlich in erster Linie mit den Umdrehungen des Motors zusammen! Mit 30 im ersten Gang fahre ich zwar vorschriftmäßig aber nicht umweltfreundlich! Und wo hat es denn eigentlich gravierende Lohnerhöhungen bei LKW-Fahrern gegeben? Noch immer erfolgt keine Bezahlung als Facharbeiter! Für so manche vom LKW genervten Bürger würde ich vorschlagen sie holen sich ihre Waren selbst beim Hersteller ab. Irgendwie erinnert mich das an den Spruch: „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“

  11. Willy sagt:

    Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Verkehrsteilnehmer, sich an die Regeln zu halten. Das schließt auch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit ein. Ohne wenn und aber: Bestraft wird,wer sich erwischen lässt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wem wir diese Beschränkungen zu verdanken haben. Ob die Beschränkungen richtig und Notwendig sind sei dahingestellt. Hinsichtlich der Notwendigkeit habe ich an der einen oder anderen stelle auch so meine Zweifel. Hilft aber nichts.

    An die, die mit den Maßnahmen der Polizei nicht einverstanden sind, sei folgendes gesagt: „Was würdet ihr sagen, wenn durch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine schwerer Unfall verhindert wurde? “ Wenn dadurch ein Verwandter oder Bekannter betroffen wäre? Dann ist das Geschrei groß.

    Ich unterstelle im vorliegenden Fall die Rechtmäßigkiet der Anordnung. Heißt, dass es wohl nicht um eine Zone 30 km/h geht, sondern um die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Dazu müssen konkrete Gründe vorliegen.
    Und es ist ein Unterschied ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt wurde oder ob es sich um eine Zone 30 handelt. Kann jeder selbst nachlesen.

    Alle die hier mekern, können wenn sie es denn wollen, sich mit den Mitteln die der Gesetzgeber jedem Bürger einräumt, dagegen vorgehen. Willkür oder Abzocke, helfen da aber nicht weiter.

    Bei dem Verkehrszeichen handelt es sich um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 2 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz)
    in Form einer Allgemeinverfügung, der sich an einen bestimmten Personenkreis richtet,nämlich den Verkehrsteilnehmern.
    Juristen sprechen hier auch von einem Dauerverwaltungsakt.

    Doch wie kann man dagegen vorgehen: Hier lohnt sich ein Blick in die Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO)
    Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eines W i d e r s p r u c h s (förmlicher Rechtsbehelf) eingeräumt. Ein vorgerichtliches Verfahren.

    Im vorliegend Fall hat der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Aufstellen, Widerspruch gegen diese behördliche Anordnung, einzulegen. Ein Verkehrszeichen erlangt nach einem Jahr nach dem Aufstellen, Rechtskraft (Bestandskräftig) wenn innerhalb dieser Zeit kein Widerspruch eingelegt wird. Weitergehende Ausführungen erspare ich mir an dieser Stelle.

    Der Widerspruch hat also Aussicht auf Erfolg wenn er zulässig und begründet ist.
    Die Zulässigkeit und begründetheit hat der Gesetzgeben auch geregelt.
    Dazu kommt noch die formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Details dazu erspare ich mir.
    Wer jetzt der Meinung ist, das es sich um Willkür handelt, sollte Butter bei den Fischen machen und Widerspruch einlegen.
    Der Widerspruch ist nur dann begründet, wenn der Widerspruchsführer in seinen Rechten verletzt ist.
    Und sollte dem Widerspruch, durch die Widerspruchsbehörde, nicht abgeholfen werden, bleibt noch die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
    Also, nicht mekern, sondern klotzen.

  12. Warener Oldie sagt:

    Stetige Gehaltserhöhungen für Berufskraftfahrer ? Stefan, du mußt ja sowieso zu allem deinen Senf dazugeben.
    Aber manchmal ist es besser sich an ein altes Sprichwort zu halten: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten „. Das hat aber nichts damit zu tun, das das überhaupt nicht geht (31 km/h Geschindigkeitsüberschreitung). Zeitdruck und ähnliches Geschwafel sind Quatsch. Die 2 km mal Tempo 30 fahren, tun keinem weh. Das sagt ein in die Jahre gekommener
    Kraftfahrer.

  13. Regimekritiker sagt:

    Hier wird ja wieder mal Realsatire vom allerfeinsten geboten. Ich erlaube mir, auch noch meinen Senf und Empfehlungen dazu zu geben, in der Hoffnung, die Welt besser zu machen.
    Wer unfähig ist, 30Km/h mit Schaltgetriebe und niedriger Motordrehzahl zu fahren, sollte vielleicht mal einen Gang höher schalten. Wenn er/sie dazu, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist, empfehle ich ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe, da nimmt einem die Technik die Arbeit ab. Gibt es übrigens auch stufenlos, nicht nur mit reinen E-Antrieb, sondern auch als Hybrid. Weiterhin gibt es ja noch das Fahrrad.
    Es kommen hier ja auch immer wieder die niedrigen Löhne, mit entsprechendem Gejammer, zur Sprache. Ich warte auf den Tag, wo es zur Wahrheit wird, dass auch daran die Grünen schuld. Kleiner Tipp, schauen Sie alle, die die Schuld bei anderen suchen, morgens mal in den Spiegel. Dort sehen Sie, wer der Schuldige ist. Lohnverhandlungen müssen Sie schon selbst mit Ihrem Chef führen. Wenn das nichts bringt, schauen Sie sich nach alternativen um und bilden Sie sich in Sachen Arbeitsrecht, Bewerbungen schreiben, etc. Suchen Sie sich Verbündete, z.B. Gewerkschaften. Investieren Sie 1% Ihres Einkommens, statt in irgend einen überdimensionierten Handyvertrag, Netflix-Abo oder anderes unnützes Zeug, in etwas, was Ihnen u.U. mehrere Hundert Euro mehr Einkommen im Monat beschert. Und hört hier endlich auf rumzujammern, dass die Löhne, hier nach über 30 Jahren immer noch niedriger, als im Westen sind!!! Denen hat das auch niemand freiwillig gezahlt. Übrigens, seit dieser Zeit sind die Grenzen offen. Man kann, wenn man hier finanziell und beruflich nicht voran kommt, auch woanders sein Glück versuchen. Skandinavien ist auch nicht weit. Also, nicht jammern, sondern den Finger aus dem Recktum ziehen und machen.
    Ansonsten hoffen, dass ein Messias kommt und es richtet.