Malchiner Polizist und sein Schwiegersohn verurteilt

24. Januar 2023

Manchmal braucht die Justiz sehr lange, um Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Bei einem Mann aus Malchin, der brutal zusammengeschlagen wurde, sind die Täter jetzt – vier Jahre nach dem Vorfall – zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen war bisher Polizist – wird es aber nicht mehr sein, wenn das Urteil rechtskräftig wird.  
„Für uns ist die Sachlage eindeutig“, sagte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer am Landgericht Neubrandenburg Jochen Unterlöhner. Wegen gefährlicher Körperverletzung hat Unterlöhner den 57-jährigen Polizeibeamten zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, und dessen Schwiegersohn aus Malchin zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe des Schwiegersohnes wurde zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Der 46-Jährige war bisher straffrei, hat vier Kinder und war vor allem nicht der Haupttäter.

Dem Vorfall am Silvesterabend 2018 in einer Malchiner Spielothek, die die Frau des Polizisten damals betrieb, gingen unterschiedliche Dinge voraus. So war das spätere Opfer, das in einem Nachbarhaus wohnte, eigentlich dort nicht gern gesehen. Die Frau hatte Existenzsorgen.

Trotzdem lud sie nach der ersten Silvesterknallerei den Mann zu sich in die Spielothek ein. Dort hatte die Frau allein mit ihrem Mann und ihrem Hund gesessen. Der Polizist war wohl schon etwas alkoholisch angeheitert und schläfrig. Und er konnte den Nachbarn wohl nicht gut leiden, wie die Frau sagte.

Jedenfalls kam es in der Spielhalle erst zu einem Gespräch, dann irgendwann zu einem Faustschlag gegen den Gast. Ursache war wohl eine Mischung aus Frust, Ärger und Alkohol beim Polizisten, wie der Richter erläuterte. Der Gast ging zu Boden, soll dort noch mehr misshandelt worden sein. Um den Mann loszuwerden, soll das Paar dann den Schwiegersohn gerufen haben. Der Geschädigte wurde „im Polizeigriff“ hinaus, über den Hof in dessen Wohnung ins Nachbarhaus geschleppt. Dort wurde er weiter geschlagen, getreten, mit Billardschlägern misshandelt und dann hilflos liegen gelassen.

Erst Stunden später riefen die Täter die Polizei. Aber das nicht, um dem Opfer doch noch zu helfen, sondern den Mann anzuzeigen. Dieser habe die Frau des Polizisten sexuell belästigt, hieß es plötzlich. Das entpuppte sich laut Gericht aber als Schutzbehauptung. Die Staatsanwältin nannte das eine „ausgedachte Alibigeschichte mit vielen Widersprüchen.“

Auch Richter Unterlöhner glaubte dieser Frau nicht. Sie hatte bei einer Anhörung gesagt, der Fremde habe ihr ans Knie gefasst. Vor Gericht sprach sie dann davon, dass „der mir in den Schritt gefasst hat.“ Da habe sie geschrien und ihren schon schlafenden Mann geweckt. Das alles klang dem Landgericht aber nicht sehr glaubhaft. Dazu kamen weitere sehr widersprüchliche Aussagen des Paares.

Erst ein paar Stunden später rief der Polizist zwar seine Malchiner Kollegen an, wollte aber nur einen bestimmten Kollegen sprechen. Der hatte aber keinen Dienst. Danach kamen Beamte, ließen erst die Frau untersuchen und gingen dann zur Wohnung des Opfers, wo der schwerverletzte Mann mit gebrochener Nase und offenem Beinbruch lag. 

In der Folge gab es etliche Polizeipannen. So wurden keine Spuren an den Tatorten genommen. Trotzdem kam es zu einer ersten Verhandlung – anfangs gegen den zusammengeschlagenen Mann wegen sexueller Belästigung. Dort machte das angebliche Opfer – die 58-jährige Frau – aber gar keine Zeugenaussage. Der Nachbar wurde freigesprochen.

Dann kam es zu einem ersten Körperverletzungs-Prozess gegen den Polizisten und dessen Schwiegersohn. Beide wurden vom Amtsgericht Neubrandenburg aus Mangel an Beweisen noch freigesprochen. Das wollte die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen und legte Berufung ein.

Mit dem jetzigen Urteil ging Richter Unterlöhner noch acht Monate höher, als die Staatsanwältin gefordert hatte. Das würde bedeuten, dass der Polizist keine Bewährung bekommen kann und alle seine Beamtenrechte und den Job verliert. Beide Verurteilten sollen zudem 25 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Die Verteidiger hatten für beide Männer Freisprüche gefordert. Man erwartet, dass sie diesmal in Revision gehen. Dann müsste das Oberlandesgericht entscheiden. Die lückenhafte Polizeiarbeit in diesem Fall müsse aber dringend aufgearbeitet werden, sagte der Richter. Im Publikum saßen auch drei leitende Polizisten der Kriminal- und Schutzpolizei aus Neubrandenburg.


Eine Antwort zu “Malchiner Polizist und sein Schwiegersohn verurteilt”

  1. Unbekannte Person sagt:

    Trau ich dem Polizisten zu, empfand ihn schon immer als sehr aggressiv. Gab da mal eine Situation im Jungendalter. Ein Freund grüßte den Polizisten und sein Kollegen weil sie sich eigentlich kannten, er scheint wohl ein schlechten Tag gehabt zu haben. Er fuhr zurück zu uns, stieg aus, und zog sein Schlagstock und schrie plötzlich rum, was wir für respektlose *rschlöcher sein, die Polizei zu grüßen und ob wir gleich welche auf „Fresse“ haben wollen. Der Polizist wurde sicher nicht umsonst vor einigen Jahren nach NB versetzt….