- Anzeige -
- Anzeige -

Wir sind Müritzer – das Original

Das lokale Netzwerk an der Müritz

- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -

Zielgenau werben – Müritz Werbung

Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – Erbrecht in der Patchwork-Familie

In unserer Reihe „Recht im Alltag, schreibt die Warener Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht, Antjé Abel, heute für die Leser von „Wir sind Müritzer“ zum Thema „Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – Erbrecht in der Patchwork-Familie“. Ein Thema, das viele Menschen angeht.

Eine Patchwork-Familie ist im Erbfall vielen Zufällen und Unsicherheiten ausgesetzt. Das Erbrecht ist auf die Vielfalt der familiären Lebenskonzepte nicht zugeschnitten.
Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich an der Verwandtschaft: Wer stirbt, wird vorrangig von seinen Kindern beerbt. Neben den Kindern erbt ein noch lebender Ehegatte.

Für die Patchwork-Familie bedeutet das: Die Abkömmlinge erben direkt immer nur von dem Elternteil, mit dem sie biologisch oder durch Adoption verwandt sind. Nach dem Tod von Stiefeltern besteht hingegen kein gesetzliches Erbrecht.

Treffen die Patchwork-Eltern keine letztwillige Verfügung, so führt im Erbfall der Zufall Regie: Der zuerst versterbende Ehegatte wird zunächst von seinen leiblichen Abkömmlingen und daneben von seinem Ehegatten beerbt. Stirbt der zweite Ehegatte, erben nur die mit ihm verwandten Abkömmlinge. Diese erhalten damit regelmäßig erheblich mehr als die Stiefgeschwister. Die Ansprüche ermitteln sich aus dem gesamten Nachlass ihres leiblichen Elternteils und mittelbar aus der Hälfte des Erbes des zuerst verstorbenen Stiefelternteils. Die Abkömmlinge des länger lebenden Ehegatten sind also in der Patchwork-Familie nach dem gesetzlichen Erbrecht klar im Vorteil. Streitigkeiten sind vorprogrammiert.

Ein Allheilmittel für die Vermögensnachfolge in Patchwork-Familien gibt es nicht. Wer sein Erbe jedoch nicht dem Zufall überlassen möchte, trifft rechtzeitig eine Regelung. Hierzu muss zwingend ein Testament oder ein Erbvertrag gefertigt werden.

4 Gedanken zu „Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – Erbrecht in der Patchwork-Familie“

  1. Hallo zusammen,
    vielen lieben Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag zum Thema Anwalt für Erbrecht. Aus meiner Sicht ist die Thematik äußerst umfangreich und für einen Laien nur sehr schwer zu überblicken. Ich denke, dass es sinnvoll ist einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, sollte man Informationen zum Thema Erbrecht benötigen.

  2. Dass Kinder nur direkt von dem eigenen Elternteil erben, mit dem sie biologisch oder durch Adoption verwandt sind, schafft einige kritische Situation. Meine Mutter wurde von ihrem Stiefvater erzogen und als dieser vor einigen Monaten plötzlich verstarb, hatte meine Mutter keinerlei Anspruch. Weil uninformiert und unvorbereitet, ging das Erbe an die leiblichen Kinder, mit welchen mein Großvater nie selbst gelebt hatte.

Die Kommentare sind geschlossen.

Community

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bereitschaftsdienste Müritz

Wetter Müritz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
kachelmannwetter.com
Stellenmarkt Müritz
Wohnungskoordinator (w/m/d) 
An der Hochstraße 1, Neubrandenburg, Germany
Sachbearbeiter Geschäftsstelle Verhandlung (w/m/d)
An der Hochstraße 1, Neubrandenburg, Germany
Verkäufer m/w/d
Waren, Germany
Nach oben scrollen