Minister verlängert „Pürzelprämie“ in Mecklenburg-Vorpommern

8. November 2018

Seit 1. Dezember 2017 erhalten Jäger in Mecklenburg-Vorpommern für jedes erlegte Wildschwein auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro. Die Zahlung ist Bestandteil des Sofortprogramms der Landesregierung zur Reduzierung der Schwarzwildbestände in Mecklenburg-Vorpommern. Die im Sprachgebrauch der Jägerschaft als sogenannte Pürzelprämie bekannte Aufwandsentschädigung wird nun bis zum 31. März 2019 in gleicher Höhe gewährt.

Darüber hinaus sieht eine durch Minister Till Backhaus veranlasste Änderung der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift vor, dass beim Zusammenschluss benachbarter Jagdbezirksinhaber für eine revierübergreifende Drückjagd den beteiligten Jagdhundeführern rückwirkend vom 1. Oktober 2018 bis zum 31. Januar 2019 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 35 Euro für jeden eingesetzten Jagdhund zu gewähren. „Hierfür soll der mit der Bestandsreduktion einhergehende Mehraufwand der Jagdhundeführer und ihrer vierbeinigen Helfer bei ihrem unermüdlichen Einsatz am wehrhaften Schwarzwild entschädigt werden. Ohne den Einsatz leistungsgeprüfter Jagdhunde lassen sich Wildschweine nicht effektiv bejagen“, sagte Minister Backhaus.

Die Anträge können wie bisher bei den Forstämtern und den Nationalparkämtern gestellt werden.

Hintergrund für die Vorschrift ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Haus- und Wildschweinbeständen in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt in den Nachbarländern Polen, Tschechien und Belgien. „Die Afrikanische Schweinepest stellt nach wie vor die größte Bedrohung für das heimische Schwarzwild und damit für die landwirtschaftliche Tierhaltung dar.“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Auf Initiative von Backhaus hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereits im Oktober 2017 beschlossen, zusätzliche Landesmittel zur Abwehr der ASP und zur Stärkung des Seuchenschutzes bereitzustellen. Ein daraufhin von einer Arbeitsgruppe im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitetes Programm zielt auf eine drastische und nachhaltige Bestandsreduktion beim Schwarzwild ab, wozu unter anderem die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Schwarzwildabschüsse und für Jagdhundeeinsätze gehört. So wurden im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis 2. November 2018 für ca. 41 Tausend Schwarzwildabschüsse in privaten und kommunalen Jagdbezirken insgesamt 1.026.925 Euro gewährt. Für 1.428 revierübergreifende Jagdhundeeinsätze in der Drückjagdsaison 2017/18 wurden 35.700 Euro gewährt.

„Ich bin dem Landtag und der Landesregierung für die Unterstützung der Jäger in Mecklenburg-Vorpommern dankbar. Sie sind es, die sich bei Wind und Wetter für den Jagderfolg einsetzen. Dafür möchte ich mich bei der Jägerschaft bedanken“, so Minister Backhaus. „Ich hoffe sehr, dass es uns mit diesem Anreiz gelingt, den Wildschweinbestand in unserem Bundesland wirksam zu reduzieren, damit mögliche Infektionsketten im Wildbestand gestoppt werden. Eine Kooperation von Jägern, Landwirten, der Forst und dem Naturschutz ist unabdingbar, um die Seuchenbekämpfungsstrategie aktiv umzusetzen“, betonte Backhaus abschließend.


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