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Misshandlung: Mehr als drei Jahre Gefängnis für Stiefmutter

Wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung zulasten ihrer Stieftochter hat das Landgericht Neubrandenburg gester eine 40-jährige Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt . Ihr 47-jähriger Ehemann, der Vater des Mädchens, erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald das damals 14 Jahre alte Mädchen seit 2020 über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren immer wieder misshandelt und gedemütigt hat. Ihr Ehemann habe dabei geholfen oder die Taten zumindest geduldet (WsM berichtete).

So wurde das Mädchen über mehrere Tage in der Dusche eingesperrt, wo es essen und schlafen sowie seine Notdurft verrichten musste. Auch schlug die Stiefmutter das Mädchen wiederholt, sowohl mit der Hand oder mit einem WC-Pömpel. Zudem wurde die Jugendliche gezwungen, sich in die Badewanne mit eiskaltem Wasser zu legen. Sie wurde auch daran gehindert, regelmäßig zur Schule zu gehen und musste eine lange Zeit der Ferien in der Dusche verbringen.

Das Mädchen ist inzwischen 18 Jahre alt und leidet immer noch an den Spätfolgen der Misshandlungen. Die beiden Verurteilten müssen ihr laut Urteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In einem gesonderten Verfahren, das noch nicht beendet ist, ist auch die 17-jährige Stiefschwester des Opfers angeklagt.

4 Gedanken zu „Misshandlung: Mehr als drei Jahre Gefängnis für Stiefmutter“

  1. Dreieinhalb Jahre!? Was ist das denn für ein Witzurteil!!! Da quält eine Kreatur, tut mir leid aber als Mensch kann ich dieses verrohte Weib nicht benennen, einen jungen Menschen über Jahre, macht dem Kind das Leben kaputt denn das Erlebte wird ihr Lebensbegleiter werden und unsere Justiz sieht dafür Dreieinhalb Jahre vor!? Was ist das für ein Larifarieurteil!??? Aber eigentlich da kann das Kind noch froh sein, dass die Kreatur wenigstens noch verurteilt wurde und nicht wegen unklarerer Rechtslage freigesprochen wurde obwohl alles sehr klar war. So ist es in unserer Verhandlung wegen Körperverletzung nämlich zugegangen, trotz Zeugen wurde der Übeltäter wegen einer gelangweilten Staatsanwaltschaft und einem Richter der die Akte nicht richtig gelesen hat freigesprochen. Es ist kein Wunder, dass die Gewalttaten immer mehr zunehmen bei so einer Rechtssprechung!
    Der eigene Vater macht bei der Mishandlung mit oder schaut weg und geht mit einer Bewährungsstrafe davon!? Wie unglaublich sind diese beiden Urteile!!!
    Ich wünsche der jungen Frau, dass sie trotz allem ein halbwegs normales Leben führen kann und wünsche ihr von Herzen alles Gute.

  2. Es ist gut das alle Beteiligten bestraft worden sind. Für mich, ist das Strafmaß zu gering. Vorallem das für den Vater.Zuschauen und Dulden ist für mich genauso verwerflich wie das ,was die Stiefmutter dem Kind angetan hat.Sie haben dem Mädchen die Würde genommen und was noch schlimmer ist, das Urvertrauen das Eltern ihren Kindern geben sollten ist für dieses Mädchen weg.Ein Leben lang.

  3. Für uns ist der Vater keinen Tick besser als die Stiefmutter, müsste also mindestens die gleiche Strafe bekommen.

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