Mit Unterstützung des Jobcenters endlich „angekommen“

22. November 2022

Susanne M. aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist 30 Jahre alt und alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern im Alter von drei und fünf Jahren. Sie ist gelernte Verkäuferin, nachdem sie eine erste Ausbildung zur Friseurin nicht abgeschlossen hat. Allerdings hat sie nach der Ausbildung nicht im Beruf gearbeitet, sondern sich voll um die Erziehung der Kinder gekümmert. Ihre beruflichen Kenntnisse waren nicht mehr aktuell und verwertbar. Hinzu kam, dass eine Tätigkeit im Verkauf mit zwei Kindern unter den üblichen Bedingungen im Handel – Schichten, Öffnungszeiten ect. – nicht mehr möglich war.
Dank des Jobcenters hat sie jetzt eine neue Perspektive und fühlt sich angekommen.

Im Gespräch mit der Integrationsfachkraft des Jobcenters musste zunächst eine berufliche Alternative erarbeitet werden, bei der Wünsche, Neigungen und familiäre Verpflichtungen gleichermaßen Berücksichtigung fanden. Unter Abwägung aller Aspekte entschied sich Frau M. für eine Weiterbildung im sozialen Bereich und hat sich mit dem Berufsbild Schulbegleiter/Integrationsassistentin auseinandergesetzt.

Für dieses Bildungsziel erhielt sie im Mai einen Bildungsgutschein vom Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd und nahm von Anfang Juni bis Anfang August an einer Weiterbildung bei der TFA-Akademie in Neubrandenburg teil. Zeitnah daran schloss sich vom eine pädagogische Zusatzqualifikation „Kindheits-, Jugendpädagogik und Entwicklungspsychologie“ beim Institut für berufliche Bildung in Neubrandenburg an.

Parallel zu den Weiterbildungen arbeitete Susanne M. an ihrer Mobilität und machte ihren Führerschein. Starken Rückhalt hatte sie auch bei ihren Eltern, die während der Weiterbildungen nicht nur die Kinderbetreuung, sondern häufig auch den Fahrdienst zu den Bildungsträgern absicherten.

Zahlreich Onlinebewerbungen verschickte Frau M. bereits während der Weiterbildungen. Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd unterstützte Susanne auch während dieser Phase und übernahm mehrfach die Reisekosten zu vereinbarten Vorstellungsgesprächen.

Sie war engagiert und bemüht, eine Tätigkeit zu finden.  Das spiegelte sich auch in den engen Beratungskontakten mit ihrer Integrationsfachkraft wieder.

Im Vorstellungsgespräch bei der Diakonie konnte Susanne M. überzeugen, und so erhielt sie zum 1. Oktober einen Arbeitsvertrag über 35 Wochenstunden als Betreuungskraft/Alltagsbegleiterin in einem Pflegeheim ihres Wohnortes.

Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd unterstützt Susanne M. noch weiterhin in den ersten beiden Beschäftigungsmonaten mit der Zahlung von Einstiegsgeld nach §16b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Mit dem Einstiegsgeld soll die berufliche Eingliederung unterstützt und stabilisiert werden. Der Einsatz von Einstiegsgeld bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist insbesondere bei Personen, die bereits längere Zeit arbeitslos waren, sinnvoll und angebracht.

Susanne M. selbst sagt, dass sie bei ihrem aktuellen Arbeitgeber „angekommen“ ist. Sie erhält viele gute Rückmeldungen zu ihrer Arbeit mit den Senioren. Für die gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter bedankt sie sich ausdrücklich.

Foto: Pixabay


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