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MV: 1673 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung

Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern meldeten im Jahr 2023 insgesamt 5.256 Gefährdungseinschätzungen. Damit gab es im vergangenen Jahr bei 2,2 Prozent aller Minderjährigen im Land gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls, so dass das Jugendamt ein Einschätzungsverfahren durchgeführt hat. 2022 waren es 5.212 Fälle. Das sind knapp 1 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bestehen und das Jugendamt sich daraufhin einen Eindruck von der bzw. dem Minderjährigen und der persönlichen Umgebung verschafft. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt anschließend in Zusammenarbeit mit mehreren Fachkräften.

Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern lag 2023 in 1.104 Fällen eine akute und in 569 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Das sind insgesamt 6,5 Prozent mehr als 2022. Bei den akuten Fällen – wenn also eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten ist – gab es im Jahr 2023 Anzeichen für 677 Vernachlässigungen, 287 körperliche Misshandlungen, 386 psychische Misshandlungen und 62 Anzeichen für sexuelle Gewalt.

Bei 2.119 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung bzw. 40,3 Prozent wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf zum Beispiel in Form von Erziehungsberatung oder einer Schutzmaßnahme festgestellt. In 1.464 Verfahren bzw. knapp 28 Prozent wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Betroffen waren insgesamt 2.538 Mädchen und 2.718 Jungen. Während bei den Mädchen die meisten Verfahren bei den 10- bis 14-Jährigen durchgeführt wurden, waren die betroffenen Jungen am häufigsten zwischen 6 und 10 Jahre alt. In rund 70 Prozent der insgesamt 90 Fälle mit akuten und latenten Anzeichen für sexuelle Gewalt waren die Betroffenen weiblich.

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