
Dabei gehe es um den Import von Kindersäften, die in Deutschland eigentlich nicht zugelassen oder registriert sind. Nunmehr kann auf Grundlage der Allgemeinverfügung im Einzelfall von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes befristet mit der Maßgabe abgewichen werden, dass bei der Abgabe in der Apotheke ein Begleitdokument in deutscher Sprache beigefügt wird.
„Wir reagieren damit pragmatisch und patientenorientiert auf den vom Bund festgestellten Mangel an antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen“, verdeutlichte Drese.
„Mein großer Dank gilt unseren Kinderärzten sowie Apotheken im Land für die Betreuung und Beratung betroffener Kinder und deren Eltern“, so die Ministerin. „Insbesondere die Mitarbeiter in den Apotheken leisten schon seit längerem einen ganz entscheidenden Beitrag, um möglichst alle Patienten trotz Lieferengpässen in ausreichendem Maß mit den erforderlichen Arzneimitteln zu versorgen.“
Drese kündigte an, dass die Situation der Arzneimittelversorgung auch Thema beim Bund-Länder-Treffen der Gesundheitsminister am 23. Mai sein wird. „Die Versäumnisse der Vergangenheit müssen klar analysiert und zügig die Weichen für die Entwicklung einer tragfähigen Strategie gestellt werden, um mittel- bis langfristig wieder mehr eigene Arzneimittelproduktion nach Europa zu bekommen“, so Ministerin Drese.
Link: Antibiotikahaltige Säfte für Kinder – Allgemeinverfügung







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