Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes für Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. „Durch den Betritt des Landes zur Stiftung Härtefallfonds wird die Einmalzahlung für anspruchsberechtigte Betroffene unter Einsatz von Landesmitteln verdoppelt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit. Der Fonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, darunter zum Beispiel Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Ballettänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind. Allein in MV sei Schätzungen zu Folge mit ca. 7.200 Berechtigten zu rechnen, so Drese.
Auch Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten finden im Härtefallfonds Berücksichtigung und profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von den Einmalzahlungen. Antragstellende aller drei Gruppen müssen hierfür zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
„Nach vielen Jahren ist es endlich gelungen, eine Lösung zu finden. Wir wissen, dass damit bei den Betroffenen nicht alle Erwartungen erfüllt werden können. Mecklenburg-Vorpommern ist aber eines von bisher vier Bundesländern, dass eine 50%-ige Kofinanzierung des Fonds vornimmt und dafür über 20 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stellt“, verdeutlichte Drese. Denn mit dem nun offiziell vollzogenen Stiftungsbeitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhöht sich für Berechtigte der Zahlbetrag von 2.500 Euro auf 5.000 Euro, betonte die Ministerin.
Betroffene können ihren Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum noch bis zum 30. September 2023 stellen. Weiterführende Informationen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Antragsformulare finden Betroffene auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Für Fragen oder weitergehende Informationen steht darüber hinaus eine kostenlose Hotline der Stiftung Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter der Nummer 0800/7241634 zur Verfügung.
uns was ist mit dem pflegenden Angehörigen von Kindern?
Das bisschen Pflegegeld ist doch nicht ausreichend für 24 Stunden Pflege der auch schon manchmal erwachsenen Kindern.
Wir werden einfach übersehen und haben keine Lobby,
nach ,30 bis 40 Jahren Pflege haben wir Renten von 600 bis 700 €, es wird nur ein geringer Betrag an die Rentenversicherung abgeführt.
und jetzt werden wir wieder ausgesperrt….
Sohn 1980 geboren in der DDR ,heute als pflegende Angehörige mit ewigen Minijobs nur 600 € Rente.
wir sind enttäuscht…
PS ich könnte meine berufliche Entwicklung nicht weiter entwickeln ,oder ich hätte meinen Sohn weggeben sollen?
NEIN
@Anke. Wer pflegt wird automatisch bestraft. Die erheblichen Leistungen von Pflegenden zu missachten, hat leider Methode in diesem Land. Klingt vielleicht etwas bitter, ist aber ein Erfahrungswert. Deshalb liebe Grüße an Sie!
Die freiwillige Zusatzrente, die man in manchen Betrieben der DDR abschließen konnte und in die man/frau und auch ich monatlich einzahlte, ist einfach futsch. Keine Übernahme in Bundesrecht. Geld weg, basta, genauso als hätten wir nicht eingezahlt. Warum? Weil daran gespart werden kann, weil die Lobby dafür zu schwach ist. Und nun eine Härtefallregelung zu treffen für die, die angesichts dieser Ungerechtigkeit nicht über die Runden kommen? Was für ein Hohn!