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Nach tödlichem Streit: Freispruch für den Angeklagten

Nach einem tödlichen Drogenstreit hat das Landgericht Neubrandenburg gestern einen 20-Jährigen vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Nach der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Geschädigte den Angeklagten aufgesucht habe, um diesen zu überfallen und zur Herausgabe von Geld bzw. illegaler Drogen zu bewegen, wie es vom Landgericht heißt. Hierzu habe der 21-Jährige eine geladene Schreckschusspistole mitgeführt. Die Aussage des Angeklagten, er habe während des entstandenen Gerangels auf den Geschädigten eingestochen, weil er wegen der gegen ihn gerichteten Schusswaffe in Todesangst gewesen sei, sehe das Gericht als plausibel an. Eine Aussage, die nicht zu widerlegen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es sei deshalb weiter davon auszugehen, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe. Es lägen auch keine hinreichenden Erkenntnisse darüber vor, dass der Angeklagte nach Ausführung des ersten Stichs die zulässigen Grenzen der Notwehr überschritten habe. Wegen der zu Unrecht erlittenen Untersuchungshaft wurde dem Angeklagten dem Grunde nach ein Anspruch auf Haftentschädigung zugesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Totschlags eine Jugendstrafe in Höhe von 1 Jahr und 6 Monaten beantragt. Durch die Nebenklage wurde wegen Totschlags die Verhängung einer in das Ermessen der Kammer gestellten Jugendstrafe beantragt.

Der später Getötete hat den Angeklagten Anfang Oktober laut Mitteilung des Landgerichtes vor dessen Wohnanschrift in Neubrandenburg getroffen. Er habe den Angeklagten wegen einer offenen Forderung aus Betäubungsmittelgeschäften aufgesucht.

Der stark blutende Mann wurde später von Passanten auf dem Gehweg gefunden, für ihn kam aber jede Hilfe zu spät (WsM berichtete).

Der Angeklagte saß seit Mitte November in Untersuchungshaft.

Foto: Felix Gadewolz

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