Nach tödlichem Unfall eines Kindes – Anklage wegen Hakenkreuz

27. April 2019

Diese Tat nach einem schrecklichen Unfall in Schönberg hat viele Menschen schockiert: Ein 23 Jahre alter Mann aus Schönberg soll nach einem Unfall, bei dem ein neunjähriger Flüchtlingsjunge ums Leben kam, an der Unfallstelle ein Hakenkreuz und den Schriftzug „1:0“ aufgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung erhoben.

Am 20. Juni 2018 ereignete sich in Schönberg ein Verkehrsunfall, an deren Folgen ein 9 Jahre alter syrischer Flüchtlingsjunge verstarb. Das Kind war mit seinem Fahrrad ins Schleudern geraten und von einem Traktor erfasst worden.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 8. Juli 2018 in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle auf dem dortigen Gehweg mittels Sprühfarbe ein ca. 1 x 1 m großes Hakenkreuz sowie den Schriftzug „1:0“ aufgebracht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht vor dem Hintergrund der Fußballweltmeisterschaft 2018 davon aus, dass der Angeklagte mit dem demonstrativ an der Todes- und Gedenkstätte besprühten Zeichen und Schriftzug den tragischen Unfalltod eines Kindes allein wegen dessen Herkunft menschenverachtend mit einem „Tor für Deutschland“ gleichsetzen und als eine – aus seiner nationalen Sicht – zu begrüßende „1:0 Führung“ in einem Wettkampf gegen Flüchtlinge darstellen wollte. Ein Nachweis, dass der Angeklagte für eine weitere  gleichgelagerte Tat am 28. Juli 2018 verantwortlich ist, konnte nicht erbracht werden.

Soweit im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen der Beamten des Staatsschutzes der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin drei weitere Beschuldigte namhaft gemacht worden sind, konnte ihnen eine Tatbeteiligung nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Das gegen sie geführte Ermittlungsverfahren ist daher eingestellt worden.


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