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Nächste Instanz: Anwalt von Olijnyk setzt auf Oberlandesgericht

Awo Müritz und kein Ende: Wie „Wir sind Müritzer“ aus Gerichtskreisen erfahren hat, hat der Anwalt vom Ex-Geschäftsführer der AWO-Müritz gGmbH Peter Oljinyk kurz vor Ablauf der Frist wie erwartet Rechtsmittel eingelegt. Dazu musste Diestel das Oberlandesgericht in Rostock einschalten.

Dort wird ein Senat des obersten Gerichtes im nächsten Jahr dann über die Berufung befinden. Nach Erfahrungen von Experten kann eine Entscheidung darüber allerdings mehrere Monate dauern. Sollten die Richter am Oberlandesgericht Mängel an der Verhandlungsführung am Landgericht finden, ist es am wahrscheinlichsten, dass eine neue Verhandlung auch in Rostock stattfindet. Und auch das wäre noch nicht das letzte Wort: Gegen die Entscheidung des OLG ist noch einmal eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Doch soweit ist es noch nicht.

Diestel hatte schon im Prozess am Landgericht Neubrandenburg, das Olijnyks Klage abgewiesen und ihn zur Rückzahlung einer ordentlichen Summe verurteilt hatte, seine Berufung angekündigt. Der Anwalt wollte gern den früheren Vorstandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann und mehrere Mitglieder des damaligen Vorstands als Zeugen hören. Sie sollten die üblichen Geschäftspraktiken in Waren bei der AWO belegen, bei denen das sehr hohe Gehalt Olijnyks und die Vergütung für Lohmann herauskam – ohne das die nötigen zwei unabhängigen Unterschriften da waren, wie es von der AWO hieß.

Das mit den Zeugen hatte Richterin Gabriele Memmel in Neubrandenburg ebenso abgewiesen, wie später Olijnyks Klage insgesamt. Stattdessen soll er 390 000 Euro an die Müritz-AWO plus Zinsen zurückzahlen. Der Ex-Geschäftsführer hatte seinerseits auch eine sechsstellige Summe Gehälter als Entschädigung sowie Tantiemen und Pensionsansprüche für sich verlangt.

In Schwerin hat sich deshalb bereits ein Untersuchungsauschuss am Landtag gebildet. Dieser will in dem Zusammenhang nun auch das zuständige Finanzamt unter die Lupe nehmen. Dieses muss solchen Verbänden die Gemeinnützigkeit attestieren.

4 Gedanken zu „Nächste Instanz: Anwalt von Olijnyk setzt auf Oberlandesgericht“

  1. Der von Herrn „Dietrich“ zitierte Spruch dürfte dann seine volle Bedeutung erlangen, wenn der Kläger „O“ letztlich wider Erwarten nicht zur Zahlung der 390 000 € plus Zinsen verurteilt und sich seiner unverschämte Forderung auch noch durchsetzen ließe. Für diesen Fall darf man den Glauben an das, was man Ge-Recht- ichkeit nennt verlieren. Noch dürfen wir allerdings auf die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils hoffen. Allerdings müßte auch Herr „L“ zum Schadensersatz verurteilt werden. Ansonsten fände der alte Spruch: “ Die Kleinen werden gehangen, die Großen läßt man laufen“ wieder einma traurige Bestätigung.

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