- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -

Wir sind Müritzer – das Original

Das lokale Netzwerk an der Müritz

- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -
- Anzeige* -

Zielgenau werben – Müritz Werbung

Neubrandenburg: Bedrohung endet mit Warnschuss

Im Weidegang in Neubrandenburg soll gestern Abend gegen 21.40 Uhr eine Auseinandersetzung mit einem Warnschuss aus einer Schreckschusspistole geendet haben. Von seinem Balkon aus soll ein 28-jähriger Deutscher zwei Männer beobachtet haben, die eine junge Frau belästigten. Er rief ihnen zu, dass sie die Frau in Ruhe lassen sollen.

Der 38-jährige Serbe fing an, den Mann auf dem Balkon zu bedrohen. Er soll versucht haben, den Balkon hochzuklettern und sei deutlich aggressiv gewesen. Der 28-Jährige wollte ihn davon abhalten und soll dazu auch einen Schuss in die Luft aus einer Schreckschusspistole abgegeben haben. Der Begleiter des Serben, ein 19-jähriger Österreicher, riss ihn vom Balkon weg.

Beobachter der Szene haben die Polizei gerufen. Während des Einsatzes wirkte der Serbe alkoholisiert. Die Beamten ließen ihn pusten. Dabei erreicht er gut 3,9 Promille.

Zum genauen Hergang der Auseinandersetzung gibt es unterschiedliche Angaben. Die Kripo ermittelt in dieser Sache gegen den 28-jährigen Deutschen und den 38-jährigen Serben. Die Ermittler gehen unter anderem dem Vorwurf der Bedrohung nach sowie prüfen einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz.

11 Gedanken zu „Neubrandenburg: Bedrohung endet mit Warnschuss“

  1. Das ist doch ganz logisch. Schliesslich hat der Deutsche den Serben mit einer Waffe bedroht, für die er wohl keinen KWS hat, weshalb auch ein Verstoss gegen das Waffengesetz ermittelt wird. Ist doch egal das zuvor von dem Serben mit Kollegen eine Frau bedroht wurde. Was hätte der denn schon passieren können. Ne Vergewaltigung ? Das ist doch nichts schlimmes, wenn man die Urteile der letzten Monate diesbezüglich ansieht. Aber Verteidiger, die sind gefährlich. Schliesslich hätte der Serbe sich erschrecken können. Damit ein Übergriff nicht mehr so lange dauert und die Nachbarn stört, sollten Frauen und Mädchen keine Hosen wie Jeans oder so tragen. Das hält doch nur auf.
    Aber jetzt im Ernst : Gab es nicht einmal eine Kampagne einer Bundesregierungmit „Nein heisst Nein“ ? Zählt das nicht mehr? Wo sind wir nur hingekommen.

  2. Das Schiessen vom Balkon ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz weil der Schütze dazu eine Erlaubnis von der Waffenbehörde benötigt,aber keine hat. s. Waffengesetz. In der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Neubrandenburg steht, dass die Polizei einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz prüft und zwar,ob die Anwedung der Schreckschusswaffe im angemessenen Verhältnis zu der Bedrohung steht. Also ein ganz normaler Vorgang.
    Nur mal so als Hinweis.

  3. @ Rolf

    Was für ein Blödsinn das schon wieder ist. Wir leben doch nicht in einem rechtsfreien Raum. Es wird ermittelt und diese Ermittlungen werden zu einem Ergebnis für beide Personen führen. Ein ganz normaler Vorgang.

  4. @Rolf Bitte bis zum Ende lesen – Sie prüfen einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz. Ist hier eben nicht erlaubt – ob Deutscher oder nicht… nicht immer gleich die „WiR sInD fReMdE iM eIgEnEn LaNd“-Karte ziehen. ;)

  5. Hallo, Deutschland entwickelt sich zu einem Land ohne Recht und Gesetz, das dazu noch von inkompetenten Politikern
    „Regiert“ wird.
    Meckerkopp

  6. Der besitz einer Schreckschußpistole ist nicht verboten in den eigenen vier Wändend und Grundstück keine Erlaubniß erforderlich . Beim mitführen einer Schreckschußpistole ist der kleine Waffenschein erforderlich .

  7. aufmerksamer Leser

    Wenn derjenige vorher schon mit seinem Kumpanen so sehr alkoholisiert die Frau belästigt hatte und dem Mann, der helfen wollte dann auch noch ans Leder wollte, sollte im Sinne der Notwehr bzw. vorher Nothilfe doch der Einsatz einer Schreckschusspistole mehr als legitim sein.
    Das wieder einmal traurige an dem Fall wird sein, dass dem Mann serbischer Abstammung schon alleine wegen seiner 3,9 Promille Alkohol im Atem absolut nichts passieren wird.
    Er war halt komplett unzurechnungsfähig und damit schuldunfähig zu diesem Zeitpunkit und wusste daher garantiert nicht was er da tut.

    Wir kennen es ja aus so unzählig vielen vorherigen Fällen.

  8. #Rolf#

    Auch ein Helfer darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten, außer bei Norwehr und/oder Nothilfe. Aber darüber entscheidet ein Gericht.

Die Kommentare sind geschlossen.

Community

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bereitschaftsdienste Müritz

Wetter Müritz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
kachelmannwetter.com
Stellenmarkt Müritz
PTA( m/w/d) gesucht - daVinci-Apotheke am Bahnhof Waren/ Müritz
Beethovenstr.1, Waren/Müritz - Mecklenburgische Seenplatte, Germany
Pflegefachkräfte (w/m/d) für Krankenhaus und Reha
Quetziner Str. 88/90, 19395 Plau am See, Plau am See, Germany
Freelance-Masseur/-in gesucht – SCHLOSS Hotel Fleesensee
Schlossstr. 1, Göhren-Lebbin, Germany
Nach oben scrollen