In knapp zwei Wochen, am 5. Februar, beginnt vor dem Landgericht Neubrandenburg die neuerliche Hauptverhandlung gegen den jetzt 53-jährigen Axel Ingo G. Ihm wird vorgeworfen, in Alt Rehse im Sommer 2016 seine damalige Lebensgefährtin misshandelt und dadurch ihren Tod verursacht zu haben.
Bereits im März 2017 war G. vom Landgericht Neubrandenburg der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.
Doch er ging in Revision.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2017 jenes Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg zurückverwiesen.
Die Revision des Nebenklägers, die auf einen Schuldspruch wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts abgezielt hatte, ist demgegenüber verworfen worden.
Das Verfahren wurde durch die zuständige Kammer im April 2018 neu begonnen. Wegen längerfristiger Erkrankung eines Richters musste die für den Vertretungsfall hinzugezogene Ergänzungsrichterin eingesetzt werden. Die Verhandlung wurde jedoch am 31. August 2018 im Hinblick darauf, dass mit einem Abschluss des Verfahrens bis zur Verabschiedung des Vorsitzenden in den Ruhestand nicht mehr zu rechnen war, ausgesetzt.
Die Richter sahen seinerzeit keine Gefährdung, die von dem einstigen Computerfachmann ausgehen soll und ließen ihn sogar frei. Erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde G. auf Veranlassung des Oberlandesgerichtes im Herbst wenige Tage nach der Freilassung in einem Dorf südlich von Neubrandenburg von Polizisten wieder verhaftet. Inzwischen wurde vom Anwalt ein zweiter Antrag auf Freilassung gestellt, der aber wieder abgelehnt wurde.
Die Kammer hat nun einen neuen Termin auf den 05.02.2019 anberaumt. Zuvor musste aber über jede Menge Befangenheitsanträge von Axel Ingo G. entschieden werden.
Das Gericht hat zunächst 28 Sitzungstage bis einschließlich 4. Juni bestimmt. Die Kammer beabsichtigt, neben zwei forensisch-psychiatrischen Sachverständigen und einem Rechtsmediziner auch zahlreiche Zeugen zu vernehmen.
Rückblick: Im Haus des Beschuldigten in Alt Rehse hatten Polizisten 2016 eine zum Teil bereits verweste Leiche gefunden. Sie waren wieder einmal wegen einer Ruhestörung gerufen worden. Die Tote war in Decken gewickelt auf eine Sackkarre geschnallt und soll etwa zwei Monate vorher gestorben sein. Untersuchungen ergaben, dass es sich um die 32 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz handelte, die durch eine Kuppelshow bei Sat.1 bekannt geworden war.
Beide hatten sich über das Internet kennengelernt. Im ersten Prozess hatte Axel-Ingo G. fast durchweg geschwiegen. Nur in seinen letzten Worten hatte er noch bedauert, dass er seine Lebensgefährtin damals habe sterben lassen.










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