Neuer Service: Ausnahmegenehmigung online beantragen  

4. Juni 2022

Die Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern treibt die Digitalisierung ihrer Leistungen weiter voran. Mit dem nutzerfreundlichen Online-Antrag für Ausnahmegenehmigungen nach Paragraph 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist nun ein weiteres Projekt abgeschlossen. Im Ergebnis kann für landwirtschaftliche Fahrzeuge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten, im MV-Serviceportal schnell und einfach eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

In nur drei Schritten – von der Fahrzeugauswahl über wichtige Angaben zur Nutzung und zum Genehmigungsinhaber – lässt sich der Antrag in zehn bis fünfzehn Minuten ausfüllen. Scans der Fahrzeugpapiere und des Gutachtens, das die erforderlichen Ausnahmen für den Betrieb festlegt, können direkt hochgeladen werden.

Der neue Online-Antrag ist in Tests gemeinsam mit Landwirten und Händlern landwirtschaftlicher Fahrzeuge entwickelt worden. Im Regelfall wird spätestens nach zehn Werktagen die Ausnahmegenehmigung übersandt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt der Versand weiterhin im Papierformat.

Das alte Antragsverfahren per PDF-Datei und E-Mail wird nicht mehr unterstützt.

Insgesamt gehen pro Jahr rund 1500 Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach Paragraph 70 der StVZO beim zuständigen Landesamt für Straßenbau- und Verkehr ein. Rund 500 Anträge werden für landwirtschaftliche Fahrzeuge gestellt, wie Mähdrescher, Mähdrescher mit Schneidewerkanhänger, Feldhäcksler und Zugmaschinen mit Zwillingsbereifung. Die Anträge dafür erfolgen hauptsächlich im Juni und Juli.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.strassen-mv.de/verwaltungsleistungen/fahrzeugzulassung/.


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