
Das Ehrenzeichen soll künftig an Personen verliehen werden, die sich in besonderer Weise um den Schutz der Bevölkerung verdient gemacht haben. Vorgesehen sind Auszeichnungen für 10, 25 und 40 Jahre Engagement sowie eine Sonderstufe für außergewöhnliche Verdienste oder besonders mutiges Handeln. Zudem wird – analog zum Brandschutz-Ehrenzeichen – eine Jubiläumszuwendung gewährt.

„Mit dem neuen Ehrenzeichen schaffen wir endlich eine gleichwertige Würdigung für diejenigen, die im Katastrophenschutz seit Jahren oder Jahrzehnten Verantwortung übernehmen. Das Ehrenamt lebt von Anerkennung – und diese Anerkennung stärken wir.“
Die Landesregierung unterstreicht mit dem Gesetz, dass Katastrophenschutz ein zentrales Element der öffentlichen Sicherheit ist und maßgeblich von freiwilligem Engagement getragen wird.
„Dieses Ehrenzeichen ist nicht nur ein Stück Metall – es ist ein Zeichen des Respekts. Wer anderen Menschen in Notlagen hilft, oft unter erheblichem persönlichem Einsatz, verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch eine sichtbare Auszeichnung. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt nun gehen“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.








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