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Neuregelung: Frührentner können zwei Einkommen haben

Frührentner können ab 2023 unbefristet deutlich mehr hinzuverdienen und damit sozusagen zwei Einkommen haben. Das hat der Bundestag Anfang Dezember festgelegt. Die Abstimmung erfolgte bei einer Sitzung am späten Abend im Zusammenhang mit einem ganzen Gesetzespaket, so dass sich dieser Aspekt bisher kaum rumgesprochen hat. Wie „Wir sind Müritzer“ bei der Rentenversicherung erfuhr, können beispielsweise Leute, die mit 63 Jahren in Frührente gehen, ab 2023 wie Altersrentner sogar unbegrenzt dazuverdienen.

Wenn sie dabei auch weiterhin in die Rentenkasse einzahlen, wächst auch ihr Rentenanspruch weiter. So können sie mit Erreichen der Altersgrenze auch die volle Rente bekommen. Größte Hürde: Der Arbeitgeber muss da zustimmen. Bei Menschen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, muss diese zustimmen.

Mit dieser Regelung will der Bund erreichen, dass ältere Leute mit ihren Erfahrungen länger im Arbeitsprozess bleiben und das Arbeitskräfteproblem nicht noch größer wird.

Eine ähnliche, aber ebenfalls wenig bekannte Regelung gab es schon seit zwei Jahren. So konnten Frührentner, die schon 35 Jahre eingezahlt haben, mit 63 Jahren mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat in Rente gehen. Dazu durften sie statt früher 6300 Euro im Jahr nun schon 46 000 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass es sich negativ für sie auswirkte. Auch in den Fällen konnte die Rente noch „mitwachsen.“

Die interessante Nachricht dabei ist, dass man das auch noch drei Monate rückwirkend beantragen kann.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/221202_wegfall_hinzuverdienstgrenze_fruehrentner.html

1 Gedanke zu „Neuregelung: Frührentner können zwei Einkommen haben“

  1. Na toll, der Lohn zählt neben der Rente als Zweitjob und wird mit St/Kl 6 versteuert, da bleibt nicht viel übrig. Es verdiehnt der Statt und seine Angestellten, nein Danke.

Die Kommentare sind geschlossen.

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