Das ging schnell, aber man musste damit rechnen. Ex-AWO-Geschäftsführer Peter Olijnyk will sich weiter mit allen Rechtsmitteln gegen sein Hafturteil wehren und dabei auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das teilte sein Anwalt jetzt mit. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes in Deutschland und ist die höchste gerichtliche Instanz. Deshalb wurde bereits eine „Anhörungsrüge“ beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Damit werde gerügt, dass der BGH ohne mündliche Verhandlung über die Revision des Ex-Managers gegen das Urteil des Landgerichtes Schwerin entschieden hat (WsM berichtete). Der BGH hatte die Revision von Olijnyk als „unbegründet“ verworfen. Eine mündliche Verhandlung ist dabei nicht vorgeschrieben.
Damit wurde die Verurteilung des einstigen Chefs der Awo Müritz zu drei Jahren Haft wegen schwerer Untreue rechtskräftig.
Wenn der BGH dann die „Anhörungsrüge“ ablehnen sollte – wie es in der meisten Fällen auch passiert – kann Olijnyk damit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er würde dann eine „Verfassungsbeschwerde“ einlegen.
Damit will der verurteilte Ex-Geschäftsführer vor allem überprüfen lassen, ob sein Gehalt von zuletzt 150 000 Euro im Jahr „angemessen“ war. Diese Meinung haben Olijnyk und sein Rechtsbeistand bis zuletzt vertreten – und sind noch immer dieser Auffassung. Ihr Argument: Der verurteilte habe ein Wohlfahrtsunternehmen mit 650 Mitarbeitern aufgebaut. Dies bezeichnete der Ex-Manager mehrfach als „sein Lebenswerk“. In diesen Größenordnungen von Firmen seien solche Gehälter üblich.
Wenn dies rechtlich anerkannt würde, dann würde sich auch die Rechtsgrundlage für eine Verurteilung ändern, lautet das Kalkül.
Dieser Auffassung sind die bisherigen Gerichte aber nicht gefolgt, obwohl am Landgericht Schwerin mehrere Anträge dazu gestellt wurden, wie der Anwalt bemängelte. Nun hatte man auf den BGH gehofft, aber dieser beraumte keine mündliche Verhandlung an.
Nach unseren bisherigen Informationen ist das AWO-Urteil aus Schwerin aber trotzdem rechtskräftig. Die Richter hatten auch festgestellt, dass sich der Manager 2005 und 2012 zu Unrecht das deutlich höhere Gehalt am Kreisvorstand vorbei genehmigt und der Müritz-AWO ein Schaden von etwa einer Million Euro zugefügt habe. 2016 flog das Ganze auf.
Denn das jetzige Vorgehen beim BGH dürfte keine aufschiebende Wirkung haben. So müsste Olijnyk seine Haftstrafe auch antreten, sollte er dazu von der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden.
Es ist schon erstaunlich, dass solche Leute denken: Da geht noch was! Ein Heer von ehrlichen Arbeitnehmern schuftet zu geringen Löhnen und muss sowas mit durchziehen! Dann bedient sich das an den „Futtertrögen“ nach Feudalherrenart. Bei so unglaublich viel Geld sind selbst die Enkel noch gut abgesichert. ICH FASSE ES NICHT, DIESE DREISTIGKEIT!! Dass sich sowas noch auf die Straße traut, es ist nicht zu glauben. Das gilt auch für andere Leute, die damit verflochten sind. Sollte der Typ doch noch Recht bekommen, wäre es ein riesiger Faustschlag ins Gesicht von den Menschen, die dort Jahr und Tag nicht einmal Tariflohn bekamen – und auch in Bezug auf die Menschen, die dort gepflegt werden. In meinem Verständnis ist das genauso, als würde er sagen: Ihr seid nicht mehr wert!
Dieser Herr ist zerfressen von Arroganz und Selbstherrlichkeit in seinem Wesen. Er steht noch immer auf dem Standpunkt, dass die AWO ein Selbstbedienungsladen war,mit Duldung und Lenntnis führender Genossinnen und Genossen, die teils heute noch im Amt sind. Das Geld für seine ganzen Berufungen hat er letztendlich seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestohlen, die für Hungerlöhne arbeiten mussten.
Ich kann nur Abscheu für diesen Herrn empfinden!
Es wird so lange Einspruch über Jahre eingelegt werden, bis ein „befreundeter“ Arzt Haftunfähigkeit bescheinigt und das zurückzuzahlende Geld alle ist.