Polizei gibt Hinweise zu Halloween-Streichen

30. Oktober 2023

Morgen werden wieder viele gruselig verkleidete Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus ziehen und dabei an den Türen um Süßes bitten. Wer nichts gibt, bekommt Saures. So sieht es der Brauch vor. Aber Vorsicht: Wer zum Beispiel Wände mit Farbe beschmiert, Türschlösser zuklebt, Autos mit Zahnpasta beschmiert und dabei beschädigt oder Briefkästen mit Schleim zustopft, macht sich strafbar, mahnt die Polizei.

Viele Streiche stellen Straftaten dar und sind verboten. Die Verursacher müssen in den Fällen mit Anzeigen und zumindest einer Geldstrafe rechnen.

Daher gilt es, solche Gemeinheiten zu unterlassen und stattdessen (wenn überhaupt), Streiche zu wählen, bei denen niemand verletzt und dessen Eigentum nicht beschädigt wird.

Hier sind insbesondere die Eltern gefragt, die mit ihren Kindern über das Erlaubte und das Verbotene an Halloween sprechen und sie darüber aufklären sollten. Um ganz sicher zu gehen und keine bösen Überraschungen zu erleben, rät die Polizei: Zu Halloween besser die gesamte Energie und Kreativität in die Kostüme und die Dekoration stecken und nicht in Streiche!

Wer Zeuge oder Opfer einer Straftat wird, wendet sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder wählt den Notruf 110.


Eine Antwort zu “Polizei gibt Hinweise zu Halloween-Streichen”

  1. JbL sagt:

    Wie wäre es denn ,wenn man schaut ob ein geschnitzter Kürbis draußen steht und die Außenleuchte am Haus an ist? In dem Fall ist man auch willkommen und wenn nicht dann eben nicht.
    Leben und leben lassen wer nicht mitmachen möchte beim betteln der hat ja schließlich auch keine Verpflichtung dazu. Aber auf die Eltern zu hoffen ,wenn ca ab 12 jährigen losgezogen wird ist wohl eher Utopie .