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Private Fahrstunden enden in Polizeikontrolle  

Während einer Streifenfahrt am Mitwochnachmittag haben Streifenbeamte aus Penzlin ein auffällig langsam fahrendes Fahrzeug auf der Gemeindestraße zwischen Alt Rehse und Mallin festgestellt. Der Wagen stoppte von alleine, als der Streifenwagen als Polizei wahrgenommen wurde. Die Kollegen konnten beobachten, wie der Fahrer und Beifahrer ausstiegen, beide die Plätze wechselten und dann weiter fuhren. Eine anschließende Verkehrskontrolle ergab, dass Vater und Sohn im Rahmen der momentanen Führerscheinausbildung des Sohnes das Anfahren üben wollten. Der Vater stieg auf der Fahrerseite aus, nachdem er anfangs auf dem Beifahrersitz saß. Sein Sohn saß während der Kontrolle auf dem Beifahrersitz.

Da die Beamten zuvor gesehen hatten, dass die Insassen die Plätze getauscht haben, wurde gegen den Fahrzeugführer, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Führerschein aufgenommen. Ebenfalls wurde eine Anzeige gegen den Vater erstattet, da dieser das wissentliche Fahren ohne Führerschein gestattet hat.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass private Fahrstunden innerhalb des Freunden- und Familienkreises niemals im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden dürfen. Laut §1 der Straßenverkehrsordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme und ist somit an bestimmte Voraussetzungen, wie natürlich einen Führerschein, gebunden.

5 Gedanken zu „Private Fahrstunden enden in Polizeikontrolle  “

  1. In meiner Jugend hat es die Polizei bei ner einmaligen Aktion bei ner deutlichen Ermahnung belassen. Hat auch funktioniert……..

  2. Schön, die Polizei greift hart und konsequent durch und die volle Härte des Gesetzes trifft die schuldigen…
    Zumindest in so harmlosen Fällen klappt das System ja noch, muss auch ziemlich frustrierend sein wenn sie nicht nur messerstecher und Vergewaltiger laufen lassen müssen sondern auch die kleinen harmlosen. Könnte man sich ja gar net mehr sehen lassen wenn man nix mehr macht.
    Täter kommen aus dem richten Umfeld und dann kann man ordentlich zugreifen.

  3. In der DDR war Fahren ohne Führerschein nur eine Ordnungswidrigkeit, Da reichte es aus, mal den zeigefinder zu erheben. Jetzt ist das anders. Es handelt sich um eine Straftat und die Polizei ist verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen und der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorzulegen. Es handelt sich um ein Offizialdelikt.
    Würden die Polizeibeamten keine Anzeige aufnehmen, machen sie sich selber strafbar wegen Strafvereitelung im Amt. Wer will das schon über sich ergehen lassen.

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