Diese Fahrstunde wird ein 19-Jähriger wohl nicht so schnell vergessen: Er war gestern Abend zusammen mit seinem 61 Jahre alten Fahrlehrer in einem VW auf der B 104 zwischen Cambs und Prahlsdorf unterwegs, als es plötzlich laut knallte. Bei der anschließenden Begutachtung des Autos fiel dem Fahrlehrer ein Einschussloch in der rechten Fondtür auf. Dort steckte ein Projektil, war aber zum Glück nicht in das Fahrzeuginnere eingedrungen. Wie sich herausstellte, war auf dem angrenzenden Feld ein Jäger unterwegs. Nach Angaben des 21-Jährigen hatte er zweimal auf einen Rehbock geschossen. Wie die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte ermitteln konnten, streifte der zweite Schuss das Rehwild nur, das Geschoss traf den etwa 200 Meter entfernten Pkw. Die Kripo ermittelt.










Schussrichtung in Richtung Straße oder Weg muss generell verboten werden
Auch bei der Ausübung des Jagdrechts, ist es verboten in Richtung Strasse oder Weg zu schießen, wenn dort Personen und/oder Sachen verletzt und/oder beschädigt werden könnten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob jemand verletzt wird,
sondern ob einer verletzt werden könnte. Das war vorliegend der Fall. Somit hat der Jäger seine Sorgfaltspflichten verletzt. Der Jagdschein steht auf der Kippe,zumindest ein befristerter Entzug.