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Prozess in Waren: War die Ex-Lebensgefährtin schuld?

Ein 59-jähriger Mann aus Waren hat nach eigenen Angaben ein wenig die Übersicht über seine Zahlungen, die er zeitweise von Arbeitsamt und Jobcenter bekam, verloren. Da dabei ein Schaden von insgesamt etwa 3000 Euro entstand, muss der Mann nun mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, wie sein Prozess am Amtsgericht Waren in dieser Woche ergab. Das letzte Wort in dem Fall soll aber erst Ende Januar 2024 gesprochen werden.
Was war passiert?

Die Staatsanwältin wirft dem Warener, der zeitweise auch in Güstrow wohnte und arbeitete,  vor,  vom 1. August 2021 bis 30. November 2021 und zwischen Oktober und November 2022 rechtswidrig Geld von der Arbeitsagentur und vom Jobcenter bekommen zu haben. Obwohl er in dieser Zeit längst wieder einer festen Arbeit nachging.

Einfach gesagt: Wenn der 59-Jährige damals arbeitslos wurde und Geld brauchte, wusste er, wohin er sich wenden musste. Wenn er aber wieder einen Job hatte – einmal bei einem Hotel in Güstrow und dann bei einer Zeitarbeitsfirma – dann wusste er plötzlich nicht mehr rechtzeitig, wo er das auch melden muss.

Vor Gericht gibt sich der Mann nun erstaunt. Er habe damals noch mit einer Lebensgefährtin in Waren zusammen gewohnt. Diese habe meist solche Sachen geregelt, sich „um den Papierkram gekümmert“, wie er sagt. Von  den „Überzahlungen“ will er noch gar nichts gehört haben. Als er nach Güstrow gegangen war und sich von seiner Warener Lebensgefährtin nach und nach getrennt habe, habe ihn nicht mehr alle Post erreicht, meint der Angeklagte. Aber – so gibt er sich reumütig: „Wenn das nun so ist, muss ich das zurückzahlen.“

Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke bleibt skeptisch. In den Unterlagen seien mehrere Schreiben, aus denen hervorgehe, dass es auch Gespräche der Behörden mit dem Mann gab. Dazu erklärt eine Mitarbeiterin einer Behörde, dass man Verdienstbescheinigungen von Arbeitgebern angefordert habe. Und inzwischen werde das zu viel gezahlte Geld in kleinen Raten auch schon zurückgezahlt. Davon weiß der Angeklagte aber wohl noch gar nichts.

Er hat etwas die Übersicht verloren. Denn er muss sich auch gerade wieder um einen neuen Job kümmern. Er sei auch sicher, dass er – diesmal wieder in der Region Waren – etwas bekommen werde, sagt er.  „Vergessen sie aber nicht, dass sie das dann auch wieder den Ämtern melden“, gibt ihm die Richterin schon mal sicherheitshalber mit auf den Weg.

Denn am 31. Januar müsse man sich auf jeden Fall nochmal unterhalten. Dann soll mindestens eine weitere Zeugin der Behörden kommen, und dann soll endlich klar sein, wie groß die Ämterschulden des Angeklagten wirklich noch sind. Prozessbeobachter erwarten, dass er als Angeklagter nun sicher nicht ohne eine Geldstrafe davon kommt. Bei Ladendieben können Verfahren in der Regel bis zu einer „Geringfügigkeitsgrenze“ von unter 10 Euro Schaden eingestellt werden. Dieser liegt hier deutlich höher.  

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