Prozess um tote Frau in Alt Rehse bald beendet?
Die Einwohner in Alt Rehse sind gespannt. In den nächsten Wochen soll der Prozess gegen den 54-jährigen Mann enden, in dessen Haus 2016 eine junge Frau halb verwest gefunden wurde (WsM berichtete). Es handelte sich um die 32 Jahre alte Lebensgefährtin des Hauseigentümers, die in einem Teppich gerollt und auf eine Sackkarre geschnallt worden war, wie Polizisten vor Gericht berichteten.
Wie „Wir sind Müritzer“ jetzt aus Justizkreisen verfuhr, steht die Beweisaufnahme in dem Revisionsverfahren wohl kurz vor dem Abschluss. Das Landgericht hat weitere Termine im Februar vereinbart.
Einige Prozessbeteiligte rechnen damit, dass das Verfahren im März zum Anschluss kommen könnte – nach 13 Monaten Verhandlung. Das gesamte Verfahren der Kammer um Richter Henning Kolf war ohne Öffentlichkeit – die Urteilsverkündung soll dann aber öffentlich abgehalten werden.
Unterdessen berichten Dorfbewohner und Penzliner davon, dass sie immer wieder vom Angeklagten angesprochen und eingeschüchtert worden seien. Das Ganze erinnere schon sehr an das Verhalten in der Zeit, in der das Furchtbare damals geschehen sein muss. „Am besten wäre es wohl, wenn der Mann nicht wieder in das alte Umfeld kommt“, sagt ein Bewohner, der seinen Namen aber lieber nicht nennen will.
In Alt Rehse und darüber hinaus hatte schon die Aufhebung des Haftbefehls zu Prozessbeginn im Februar 2019 für Unruhe gesorgt. Aber: Der Angeklagte kam zu den Verhandlungen und sorgte mit immer neuen Anträgen auch für einen immer längeren Prozess. Eine Unmenge an Zeugen: Polizisten, die damals wegen unzulässigen Lärms auf dem Grundstück des Mannes immer wieder nach Alt Rehse kommen mussten, und Einwohner aus dem Dorf sollten dem Gericht einen Eindruck davon geben, in welchem psychischen Zustand sich der Angeklagte im Frühjahr/Sommer 2016 befand. Schließlich wurde die Leiche der jungen Frau gefunden, deren Familie auch als Nebenkläger im Prozes auftritt, und er kam in U-Haft.
Die 32-Jährige soll mit einer Peitsche geschlagen und gefesselt gewesen sein. Danach sei sie wohl verhungert und verdurstet, erklärte ein Rechtsmediziner. Die genaue Todesursache konnte wegen des Zustandes nicht mehr ermittelt werden. Der Angeklagte hatte im ersten Prozess im Jahr 2017 auch bedauert, nicht rechtzeitig einen Arzt geholt zu haben. Damals war er zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof ordnete aber eine Neuverhandlung an. Es müsse geprüft werden, ob der Angeklagte nur „vermindert schuldfähig“ – wie damals eingeschätzt, oder sogar aus psychischer Sicht „ganz schuldunfähig“ war.
In welche Richtung das Landgericht tendiert, scheint bisher unklar. Dagegen ist sich der 54-Jährige offenbar sicher: „Ihr werde Euch alle wundern und enttäuscht sein“, meinte er in einem Telefonat mit „Wir sind Müritzer“.