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Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Dieses Mal ist es nicht das Wetter, auch die Lehrer streiken nicht – nein, jetzt wird im öffentlichen Personennahverkehr die Arbeit niedergelegt. Und das trifft am kommenden Montag auch die Müritz-Region. Die Gewerkschaft ver.di hat für Montag  zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen,  betroffen ist auch die MVVG. Das Unternehmen weist vorsorglich darauf hin, dass mit Ausfällen im Linienbusverkehr, insbesondere in den Bereichen Röbel und Waren, zu rechnen ist. Und das Bildungsministerium des Landes erklärt noch einmal, wie man im Falle eines Streiks mit der Situation umgeht:

Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind nur dann entschuldigt.  

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.  

Wenn Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.  

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.  

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

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