
Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem droht mit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Nicht nur für den Fahrer, auch für den Halter kann das Fahren ohne die richtige Bereifung teuer werden: Da der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

Aktuelle Winterreifen oder Ganzjahresreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Nach sechs Jahren sollte man die Reifen tauschen, dann ist die Gummimischung vielfach so hart geworden, dass der „Grip“ bei tiefen Temperaturen nachlässt.







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