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Rettungswagen und E-Roller kollidieren in Waren

Gestern Nachmittag sind in der Röbeler Chaussee in Waren ein Rettungswagen und eine E-Roller kollidiert. Der Rettungswagen war unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten in der Mozartstraße unterwegs und wollte dabei eine auf Rot stehende Ampel an der Kreuzung zur Walther-Rathenau-Straße überfahren. Zeitgleich überquerte der 23-jährige E-Roller-Fahrer bei grünem Lichtzeichen die Straße und bemerkte dabei nicht den sich mit Blaulicht und Martinshorn nähernden Rettungswagen, sodass es auf der Kreuzung zu einem Zusammenstoß kam. Der infolge von Kollision und Sturz leichtverletzte Rollerfahrer wurde vor Ort ambulant behandelt.
Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen zum Unfallhergang ist unter anderem, warum der Fahrer des E-Rollers den heran nahenden Krankenwagen nicht vernahm.

2 Gedanken zu „Rettungswagen und E-Roller kollidieren in Waren“

  1. Wenn man sich das tägliche Bild mit den Roller Fahrern anschaut würde ich mich jetzt mal aus dem Fenster lehnen und behaupten…. Kopfhörer aufm Schädel und die Ohren mit Musik zugedröhnt…
    Fast die Hälfte der Roller Fahrer die man so sieht hat ständig die dicksten Kopfhörer aufm Schädel sitzen. Naja, evtl aber auch nur wegen der kalten Zugluft…

  2. Fahrzeuge mit Blaulicht und Sondersignal haben Sonderechte im Strassenverkehr. Sie sind zum einen von den Vorschriften der StVO befreit, bedeutet, das sie bei „Rot“ fahren dürfen. Zum anderen haben Sie Wegerecht, heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen diesen Fahrzeuge freie Fahrt gewähren. Da es sich um eine recht übersichtliche Kreuzung handelt, stellt sich wirklich die Frage warum der andere Verkehrsteilnehmer dies nicht wargenommen hat.
    Es ist aber auch so, dass der Fahrer des Rettungsfahrzeuges nicht ohne weiteres in die mit ROT gesperrte Kreuzung fahren darf. Er hat hier eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der zu fahrenden Geschwindigkeit. Er darf allenfalls „Schrittgeschwindigkeit“ fahren. Dazu gibt es keine Angaben in der Sache. Auch die Pressemeldung der Polizei macht dazu keine Angaben.
    Die Polizei muss also auch das Fahrverhalten des Fahrers des Rettungsfahrzeuges noch näher untersuchen. Dabei wird sicherlich eine mögliche Brems- bzw. Blokierspur aufschluß geben.

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