Die mit Tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 28. Januar festgelegte Schutzzone (Sperrbezirk) um den Ausbruchsort der Geflügelpest in der Gemeinde Schwarz wird aufgehoben und das Gebiet in die bestehende Überwachungszone eingegliedert. Damit gelten für Geflügelhalter die mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen für die Überwachungszone (Beobachtungsgebiet).
Aufgrund des Nachweises des hochpathogenen Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Schwarz wurde am 28. Januar die Geflügelpest amtlich festgestellt. Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2020/687 wurde um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km festgelegt.
Nach Erlöschen des Ausbruchs und Ablauf der Fristen ist somit die Verfügung für die Schutzzone aufzuheben und die Betriebe sind in die bestehende Überwachungszone zu integrieren.
Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter »Tierseuchen« bekannt gemacht worden. Sie trifft ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.











