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Sichere Schulen durch umfassende Erste-Hilfe-Ausbildung

Lehrkräfte tragen nicht nur Verantwortung für den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler, sondern auch für ihre Sicherheit. Um auf Notfälle bestmöglich vorbereitet zu sein, ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung unverzichtbar. „Die Gesundheit und Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten hat für uns oberste Priorität. Eine wirksame Erste Hilfe kann im Ernstfall Leben retten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Schulen flächendeckend über gut geschulte Ersthelfer verfügen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.062 Beschäftigte an öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in der Ersten Hilfe grundausgebildet. Weitere 3.276 Personen erhielten eine verpflichtende Auffrischung im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings.

„Die große Zahl an aus- und fortgebildeten rsthelfern zeigt, dass das Thema in den Schulen präsent ist. Die Beschäftigten übernehmen Verantwortung, handeln vorausschauend und setzen ein starkes Zeichen für eine gelebte Fürsorgekultur“, sagte Oldenburg.

An Grund- und Förderschulen sind alle Beschäftigten gleichzeitig auch Ersthelfer. An weiterführenden Schulen müssen Lehrkräfte der Fächer Sport, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Hauswirtschaft, in den naturwissenschaftlichen Fächern, in berufspraktischen Fächern an den beruflichen Schulen sowie alle Klassenlehrkräfte als Ersthelfer ausgebildet werden.

Die Umsetzung der Schulungen erfolgt in Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund. Die Schulungen zum Ersthelfer umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Während der Grundkurs auf die Vermittlung aller relevanten Grundlagen abzielt – von der Versorgung von Wunden über das Verhalten bei Knochenbrüchen bis hin zum korrekten Absetzen eines Notrufs – dient das Training der regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse.

Die Finanzierung der Maßnahmen ist klar geregelt: Für angestellte Beschäftigte übernimmt die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern die Kosten, für verbeamtete Lehrkräfte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung über das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V).

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