Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, hat dieser nicht nur steuerliche Begünstigungen, sondern darf auch Spendenbescheinigungen oder auch Zuwendungsbestätigungen für erhaltene Spenden ausstellen. Beim Ausfüllen der Bescheinigungen sind jedoch wichtige Dinge zu beachten. Am Wichtigsten dabei ist der sogenannte Freistellungsbescheid (in der Anfangszeit auch der Feststellungsbescheid nach § 60a Abgabenordnung), in dem das Finanzamt bestätigt, dass der Verein gemeinnützig tätig ist.
In den jeweils aktuellsten Bescheiden finden die Veranwortlichen alle Informationen zur gemeinnützigen Tätigkeit; auch findet man dort die Angaben, für wie lange Spendenbescheinigungen ausgestellt werden dürfen und für welche Zwecke. Denn auch wenn viele Aktivitäten dem Gemeinwohl dienen können, dürfen nicht für alle Maßnahmen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Ausschlaggebend für eine Berechtigung sind dabei die Satzungszwecke. Nur im Rahmen dieser Satzungszwecke darf der Verein tätig werden und auch nur dafür dürfen Spenden empfangen und Spendenbestätigungen ausgestellt werden. Die Satzungszwecke werden übrigens von der Mitgliederversammlung bestimmt und geben den Wirkungsbereich des Vereins vor.
Weitere Fragen zum Spendenrecht? Auf der Internetseite https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Verein-und-Ehrenamt/ findet man unter anderem ein Merkblatt „Vereine Infoblatt Spenden“ .
Bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung hilft das Video zum Workshop „Steuererklärung im Verein – leicht gemacht: Update 2021“ auf Youtube https://www.youtube.com/watch?v=0Og9e4sJnmE









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