
Die Wasserschutzpolizei Waren hat gestern einen Bootsführer aus dem Verkehr gezogen, der deutlich zu tief ins Glas geschaut hatte und auf der Binnenmüritz vor Waren unterwegs war. Der Mann steuerte ein Fünf-Meter-Sportboot, ein Vortest ergab einen Atemalkoholwert von ca. 2,8 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und gleichzeitig eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen. Der Mann aus Sachsen durfte das Sportboot nicht mehr weiter steuern, die Beamten stellten seinen Bootsführerschein sicher. Die Wasserschutzpolizei weist noch einmal daraufhin, dass auch im privaten Sportbootverkehr die 0,5-Promille-Regel gilt. Wird ein Alkoholwert von 1,1 Promille und mehr beim Führen eines Wasserfahrzeuges festgestellt, besteht außerdem der Verdacht einer Straftat.










Alkohol auf dem Wasser geht genau so wenig wie im Straßenverkehr also Lappen weg.Es fahren schon genug unwissende mit Führerschein freien Booten und Jachten auf den Gewässern umher das ist schon Gefahr genug.
Bei 2,8 Promille ist er definitiv nicht mehr geeignet ein Boot zu führen. Ausserdem muss er zur Medizininisch Psychologischen Untersuchung (Idiotentest) . Der Bootsführerschein ist für mind. ein Jahr, wenn nicht gar länger weg.