Im März dieses Jahr mussten wir über eine schlimme Tierquälerei berichten, die die Polizei in Güstrow beschäftigte. Unbekannte hatten einen Hund mit Gewichten beschwert und im Libowsee bei Glasewitz versenkt. Feuerwehrleute bargen den jungen Rottweiler, an dem runde Gewichte und ein Amboss hingen. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung konnte die Polizei einen 38 Jahre alten Mann ermitteln. Er wurde inzwischen vom Amtsgericht Güstrow rechtskräftig verurteilt. Der verhängte Strafbefehl umfasst eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
3 Gedanken zu „Tierquäler zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt“
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Viel zu wenig für so eine tierquälerei, wenn man GEZ nicht bezahlt geht es für 2 Monate in den knast.
Deutsche Justiz in Bestform
… solchen Leuten darf man auch mal „kein schönes Weihnachten“ wünschen !
Was für kranke Gestalten gibt es nur … aber schön dass er vor Gericht stand.
Das nächste Mal ( was man nicht hoffen möchte für das ein oder andere Tier ) bitte in den
Knast zu fragwürdigen Typen, veileicht hilft das dem Rest des Gehirns mal zum Nachdenken !
„Müritz er T“ Ich kann Ihren Unmut verstehen, aber es bringt nichts wenn Sie alles in einem Topf werfen.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden als Straftaten behandelt und verurteilt.
Bei dem bekannten Fall wurde eine Erzingungshaft angeordnet, weil er sich weigerte seine Vermögensverhältnisse offen zu legen.So meine Erinnerung.
Es sind also zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.