Im Prozess um die tot aufgefundene Frau in Alt Rehse wird es kein schnelles Urteil geben. Richter Klaus Kabisch kündigte zu Prozessbeginn am Mittwoch an, dass noch mindestens zwei weitere Termine gebraucht werden – der 13. Februar und der 1. März. Zuvor hatte Staatsanwalt Stefan Gandert gruselige und teils auch verwirrende Details aus der Anklage vorgetragen. Dem Systembetreuer aus Süddeutschland, der mehrere Jahre in Alt Rehse lebte, wird Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Was vor dem 9. August geschah, als die bereits stark verweste Leiche der 32 Jahre alten Frau in der Ex-Gaststätte in Alt Rehse gefunden wurde, dazu sagte der Angeklagte wie zu allem anderen gar nichts. Sein Anwalt Henning Köhler hat ihm geraten, kein Geständnis abzulegen. Köhler bezweifelt, dass die Vernehmung des Mannes überhaupt vor Gericht verwendet werden darf.

Um seine Bekannte zu strafen und „Druck aufzubauen“, sei sie nackt ans Bett gefesselt und auch ihre Haare extra angebunden worden. Dann sei sie etwa zwei Stunden lang mit einer selbst gebauten Peitsche geschlagen worden, gab der Staatsanwalt die polizeilichen Erklärungen des 51-Jährigen wieder. Die Peitsche habe aus einem Glasfaserstab mit Lederriemen bestanden. Danach habe die Frau einen Schwächeanfall bekommen, aber der Tatverdächtige habe ihr weder etwas zu Trinken gegeben, noch einen Arzt geholt.
Schließlich soll der Angeklagte die 32-Jährige noch einmal wiederbelebt haben, als sie bewusstlos wurde. Danach war sie – wohl schon Mitte Juni vermutet der Gutachter – gestorben. Dabei sollen aber nicht die Peitschenhiebe allein, sondern eher eine Mischung aus Mangel an Wasser und Luftnot zu einer Kreislaufschwäche geführt haben, erklärte der Rechtsmediziner. Äußerlich erkennbare Verletzungen seien nicht gefunden oder aber gar nicht mehr erkennbar gewesen.

In Alt Rehse hatte man geschockt auf den Vorfall im August reagiert. Zugleich waren viele Anwohner froh, dass die Drangsalierungen durch den Sonderling endlich aufhörten, als dieser in Haft genommen wurde. Der Systembetreuer machte vor Gericht einen eher unbeteiligten Eindruck. Er trug Fußfesseln, wurde von zwei Beamten begleitet und zeigte keine Anzeichen von Reue. Eine psychiatrische Gutachterin verfolgt sein Verhalten und soll ergründen, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Mit ihr hat er aber noch nicht gesprochen.
Die Fotos im Text stammen von der Facebook-Seite des Angeklagten, auf der ziemlich wirre Posts veröffentlicht hat, unter anderem dieses Eisenbett, das er zum jetzt vermuteten Todeszeitpunkt der 32-Jährigen postete.
Foto unten: Der Angeklagte Axel G. und sein Rechtsanwalt Henning Köhler vor dem Prozessbeginn. Foto: Nonstopnews Müritz








was hast du nur gemacht ich versteh es nicht
…da sollte man sich als „Eltern“ wirklich fragen – was habe ich damals falsch gemacht…
Ich glaub die Eltern können dafür ja wohl gar nichts. Ich glaube das ist für die Eltern schon schlimm genug! Kopf einschalten bevor man irgendwelche blöden Kommentare raus haut!!
Die Eltern ,sind die letzten die was dafür können.