Womit sich Bootsfirmen nicht alles befassen müssen. Zum Beispiel mit beschädigten Toren einer Bootshalle. Vor dem Landgericht Neubrandenburg läuft gerade ein entsprechendes Zivilverfahren. Dabei hat eine Bootsfirma aus Waren eine Versicherung auf Schadensersatz verklagt. Diese Versicherung aus Hannover vertritt einen Mann, der mit einem Fahrzeug und Bootshänger eines von zwei baugleichen Toren dieser Bootshalle so beschädigt haben soll, dass es für mehr als 10 000 Euro repariert oder ersetzt werden soll. Das Ganze passierte aber schon 2019. Die Versicherung zahlte diesen Betrag auch. In der Folge wollen die Bootshallenbesitzer nun aber noch mehr Schadensersatz.
Sie argumentierten, dass man in diesem Fall beide Tore ersetzen muss. Diese sind nur durch eine Art Mittelträger getrennt. Das Ganze sei aber sozusagen die „Schokoladenseite“ oder „Visítenkarte“ der Firma. Denn dort kommen die Gäste an, die bei den Geschäftsleuten Boote kaufen, zur Reparatur hinbringen oder ausleihen.
Und um beide Hallentore, die aus dem Jahr 2007 stammen, zugleich zu ersetzen, bräuchte man mehr als 30 000 Euro, hieß es. Deshalb forderte die Anwältin der Firma bei der Güteverhandlung im Gerichtssaal auch 20 000 Euro zusätzlich vom Anwalt der beklagten Versicherung aus Hannover. Der Anwalt, der die Versicherung wiederum vertrat, bot „maximal 10 000 Euro“ an.
Richter Steffen Seligmüller versuchte mehrfach, beide Seiten zu einem Vergleich, einer Einigung zu bewegen. Doch das klappte letztlich nicht. Das müsse man sehen, wie bei einem Auto, sagte der Richter. Wenn dort eine Tür kaputt sei und diese nicht genau so eingesetzt werden könne, dass man den Unterschied zur Nachbartür nicht mehr sieht, dann müsse auch der gesamte Wagen in einem Farbton lackiert werden.
Das überzeugte den Juristen, der für die Versicherung anwesend war, nicht. Auch als der Richter etwa 14 700 Euro als zu zahlenden Schadensersatz ins Spiel brachte – fast die Mitte – bewegte sich keine der beiden Seiten. Aber auch die Hallenbesitzer dürften nicht die gesamte Summe für zwei neue große Tore als Schadensersatz verlangen, sagte Seligmüller. Denn wenn sie komplett neue Eingangstore bekämen, dann hätten sie auch einen Vorteil. Denn diese hielten bedeutend länger als die alten Türen aus dem Jahr 2007. Insofern sei es üblich, in etwa 30 Prozent von der höchsten Forderung abzulassen.
Am Ende entschied der Richter im Sinne seiner Argumente, dass es einen Anspruch der Halleneigentümer auf weiteren Schadensersatz gebe – nur nicht in der maximalen Höhe. Alle Seiten erwarten nun, dass gegen die Entscheidung des Landgerichtes wieder Rechtsmittel eingelegt wird und – letztlich das Oberlandesgericht Rostock in dem Fall abschließend entscheiden wird. Die Hallenbesitzer waren zu diesem Verhandlungstermin nicht angereist.