Über zwei Millionen Euro für die Gesundheitsförderung

30. Juni 2023

Mit Präventions-Angeboten und Maßnahmen zur Entlastung will Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitsförderung seiner Lehrkräfte und des unterstützenden pädagogischen Personals stärken. Das Land stellt im Jahr 2023 über zwei Millionen Euro für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) für Beschäftigte an den Schulen bereit. Das sind so viele Mittel wie nie zuvor. Bei 13.700 Beschäftigten an den Schulen sind das 151 Euro pro Kopf. Im Jahr 2015 hat das Land 1,4 Millionen Euro für das BGM bereitgestellt. Bei 11.700 waren es 117 Euro pro Kopf.  

„An unseren Schulen arbeiten viele ältere Lehrkräfte. Wir verzeichnen einen hohen Krankenstand und damit eine Mehrbelastung der Lehrkräfte, die Vertretungsunterricht erteilen. Außerdem wird der Lehrermangel immer größer. In diesem Spannungsbogen ist es immer wichtiger, die Gesundheit der tätigen Lehrkräfte zu fördern. Nur gesunde Lehrer sind motiviert und können gut unterrichten“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.  

Der Krankenstand der Beschäftigten an Schulen stieg im Schuljahr 2021/2022 bei Lehrkräften und dem unterstützenden pädagogischen Personal auf 8,1 Prozent an, wie aus dem aktuellen Gesundheitsbericht hervorgeht (Lehrkräfte: 7,9 Prozent, upF: 12,5 Prozent). Der Krankenstand ist damit hoch, aber nicht besorgniserregend. Im Schuljahr 2018/2019 lag er bei 6,6 Prozent (Lehrkräfte 6,4 Prozent, upF: 9,7 Prozent). Im Schuljahr 2021/2022 war im Durchschnitt jede Beschäftigte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft dreimal erkrankt. Im Durchschnitt waren die Beschäftigten 29,7 Tage im Jahr erkrankt. Zum Vergleich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2020 betrug die Zahl der AU-Tage in den Pflegeberufen 28,5 Tage und bei Bus- und Straßenbahnfahrerinnen und -fahrern 29,9 Tage.

Freiwillige Leistung Altersanrechnungsstunden

Zur weiteren Entlastung erhalten Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern bis zu vier Anrechnungsstunden und unterrichten dadurch weniger. „Ab dem neuen Schuljahr wollen wir dem Wunsch vieler Lehrkräfte nachkommen, diese Stunden nicht erst im darauffolgenden Schuljahr, sondern schon zum Schulhalbjahr nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres zu gewähren“, erläuterte die Bildungsministerin. „Anrechnungsstunden sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die es in keiner anderen Berufsgruppe gibt. Wir behalten sie trotz der angespannten Personalsituation in den Schulen bei, weil wir die erfahrenen Lehrkräfte motivieren und halten wollen“, betonte Oldenburg.  

Bislang erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schuljahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft nur noch 23 statt 27 Stunden unterrichtet. Künftig sollen den Lehrkräften diese Stunden schon im darauffolgenden Schulhalbjahr zu Gute kommen. Das sieht der Entwurf der neuen Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung vor. Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.  


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