Einen Unfall in Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Polizei zum Anlass, um noch einmal aufzuklären. Dabei geht es vor allem um Parkplatzunfälle. Man touchiert bei einem Parkmannöver ein anderes Fahrzeug, es entsteht ein Schaden an diesem und der Fahrer des zweiten Fahrzeuges ist nicht vor Ort. Viele denken nun: „Ich schreibe einen Zettel mit meiner Telefonnummer und klemme diesen hinter den Scheibenwischer.“
Doch reicht das wirklich?
Ein solcher Sachverhalt ereignete sich in dieser Woche in Greifswald. Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen hat eine 70-jährige Autofahrerin während eines Parkmanövers einen neben ihr stehenden Wagen beschädigt. Durch den Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro. Im Anschluss hinterließ die Rentnerin einen Zettel am beschädigten Fahrzeug. Mit diesem Vorgehen geht ein guter Wille einher, jedoch ist es in Deutschland so nicht erlaubt.
Ein solcher Zettel kann schnell wegfliegen, durchnässen oder übersehen werden. Dann stünde der Geschädigte mit dem beschädigten Fahrzeug da und sähe niemanden, der für den Schaden verantwortlich ist. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass die angegebenen Daten nicht richtig sind und der Geschädigte trotz eines Zettels keinen Verantwortlichen für den Schaden hat.
Der Rat der Polizei: „Daher stellt das Hinterlassen eines Zettels keine ausreichende Maßnahme dar, um eine Fahrerflucht nach § 142 StGB zu verhindern. Dies bedeutet: Hinterlassen Sie lediglich einen Zettel begehen Sie eine Fahrerflucht und können sich strafbar machen.
Wie verhalten Sie sich im Falle eines Unfalles richtig?
- Warten Sie am Unfallort auf den Fahrer des anderen Wagens.
- Informieren Sie die Polizei, falls nach einer angemessenen Wartezeit (je nach Schaden, Witterung, Umständen, etc.) niemand erschienen ist.
- So sind Sie auf der sicheren Seite, haben den Unfall gemeldet und Ihre Pflicht erfüllt.
Ja Theorie und Praxis! Entweder ist bei der Polizei besetzt oder eine freundliche Stimme sagt rufen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt nochmal an. Und das könnte man dann bis zur Sinnlosigkeit Ford-führen!😲
‚Robbe# Geht es auch etwas konkreter? Tag, Uhrzeit, Dienststelle usw. oder ist es eher ein allgemeiner Eindruck der sich nicht auf Tatsachen stützt?
Ich kann Ihre Darstellungen jedenfalls so nicht bestätigen.
Mir ist ein Pechvogel begenet.. und zwar ich… ich nehme meinen Anhänger aus der Garage.. supi, und schiebe ihn von hinten zur Straße wo mein PKW steht. * sinnvoll wäre a. den PKW an die Garge zu fahren, b. den Anhänger an der Deichsel zu ziehen über das Deichselrad läuft der wie eine große Schubkarre, und was passiert ? Ich stolpere über die Bordstenkante und lasse dabei den Anhänger los. Doof nur, es geht Berg ab und der zarte Anhänger nimmt fahrt auf. Mal so alleine rollen ohne PKW, ja das wollte er immer schon.. nur Pech, er rammt die Frontstoßstange eine neuen Golf VII.
Und nun ? Keiner hat es gehört.. keiner in der Nähe, also schnell weg ? Nöööö, also die 110 angerufen und nach 15 Minuten waren die VorOrt.
1 x mündlich verwarnt und dann direkt mich gelobt das ich mich gemeldet habe.
Der Hammer war : Die LIEBE HUK, wo ich schon fast 30 Jahre bin, wollte dann den Schaden über das KFZ abrechnen. Geht aber nicht, der Anhänger ist zugelassen und auch versichert ÜBER die HUK.
Und daher ohne PKW ist die Versicherung des Anhängers zuständig. Egal ob meine Stellungsnahme, der Unfallbericht der Polizei mit Tagebuchnummer, es ging über sechs Monate hin und her.
Der Schaden war schon längst behoben und bezahlt und der VW GOLF Halter hat sich bei mir schriftlich für meine Ehrlichkeit bedankt. Also zu dem stehen was man tut.