Urteile gegen erste geständige Drogenkriminelle erwartet

17. Dezember 2018

An kommenden Mittwoch wird es für zwei Angeklagte aus der Müritz-Region im sogenannten Drogenbanden-Prozess am Landgericht Neubrandenburg ernst. Nach ihren Geständnissen und der Anhörung mehrerer Zeugen sollen die Urteile für den 39-Jährigen aus Möllenhagen und seinen 28 Jahre alten Bekannten aus Waren an der Müritz gesprochen werden. Dabei stehen die Strafen allerdings schon so gut wie fest: Ein „Deal“ zwischen Gericht, Anklägerin und Anwälten sieht vor, dass der Ältere mutmaßliche Haupttäter zwischen vier und fünf Jahre Freiheitsstrafe erhält, sein „Handlanger“ – wie ihn eine Polizistin charakterisierte – zwischen drei und vier Jahren hinter Gitter muss. Beide haben im Gegenzug Geständnisse abgelegt. Man habe sich unter anderem durch den Kraftsport gekannt, hieß es vor Gericht.

Was Beide getan haben, ist kein Pappenstiel. In der Anklageschrift werden ihnen und etlichen Komplizen, darunter ein zu der Zeit Bundeswehrangehöriger, viele Beschaffungs- und Verteilungsfahrten angelastet, die sie nach Gransee (Brandenburg), Hamburg, Rheinsberg und an weitere Orte führten. Von dort wurden über etwa ein Jahr große Mengen Marihuana, Amphetamine, Kokain und Ecstasy-Tabletten „besorgt“, die an der Seenplatte portioniert und verteilt, aber manchmal auch andersherum nach Hamburg geliefert worden sein sollen.

Die Ermittler hatten nach ersten Verdachtsfällen ab Mitte 2017 die Telefone und WhatsApp- und andere Internet-Kommunikation der Männer überwacht und einige von ihnen auch beschattet. Schließlich kam es im Juni 2018 zu einer größeren Razzia. Die Polizei durchsuchte 15 Immobilien, davon die meisten in Waren und einigen Dörfern wie Möllenhagen, Lansen, Groß Plasten und in Hamburg. Unter Verdacht stehen laut Staatsanwaltschaft insgesamt 12 Personen, auch weitere aus Waren und Umgebung.

Als mutmaßliche Haupttäter gelten der 39-Jährige sowie ein 30 Jahre alter Komplize aus Waren, der sich von Anwalt Peter-Michael Diestel verteidigen ließ. Der 30-Jährige wurde im Prozess als der Mann beschrieben, der immer losgeschickt wurde, „wenn etwas zu regeln war.“ Trotzdem wurde sein Verfahren später abgetrennt. Es sei nicht zu erwarten, dass man ihn genauso schnell verurteilen könne, wie die beiden Anderen, hieß die Begründung.

Daraus kann man schlussfolgern, dass der 30-Jährige wohl weniger gestanden haben dürfte, als seine „Bekannten“. Somit hätte eine Beweisaufnahme in seinem Fall auch deutlich länger gedauert, hätten noch mehr Zeugen zur Rolle des 30-Jährigen befragt werden müssen. Nun wird gegen ihn separat verhandelt. Vorerst muss aber auch er noch in U-Haft bleiben.


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