Verbraucherzentrale warnt vor Umwandlung von Riester-Verträgen

21. Januar 2022

Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern mit einem Riester-Vertrag dringend davon ab, diesen in einen sogenannten Wohnriester-Vertrag umzuwandeln. Derzeit wenden sich verstärkt Ratsuchende an die Verbraucherzentrale, denen von ihrer Bank oder Sparkasse eine solche Umwandlung empfohlen wurde. Bei einem Wohnriester-Vertrag handelt es sich um einen Bausparvertrag mit Riester-Förderung.

„Für Sparer, die lediglich eine klassische Altersvorsorge wollen, ist Wohnriester das denkbar ungünstige Produkt. Investieren sie das angesparte Geld nämlich nicht in eine Immobilie, müssen sie dieses im Anschluss noch in einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag stecken“, kritisiert Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine Umwandlung verkompliziert die Altersvorsorge nicht nur unnötig, sondern macht sie für die Sparer auch deutlich teurer. „Umwandlung bedeutet Abschluss eines neuen Vertrages. Und mit dem Abschluss sind hohe Gebühren verbunden. Bei einem Wohnriester-Vertrag bis zu drei Prozent der Bausparsumme. Von einem Abschluss profitieren also in erster Linie die Beraterinnen und Berater der Banken und Sparkassen“, so Krolzik.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Riester-Sparern, die nach einer alternativen Altersvorsorge suchen, sich unabhängig beraten zu lassen. Das gilt auch für Verbraucher, die eine Immobilie finanzieren wollen. Die Verbraucherschützer raten dazu, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Produkte sorgfältig abzuwägen und diese mit den eigenen Wünschen und Möglichkeiten abzugleichen.


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