- Anzeige -
- Anzeige -

Wir sind Müritzer – das Original

Das lokale Netzwerk an der Müritz

- Anzeige -

Vergewaltigungsprozess – Staatsanwaltschaft legt Berufung

Der Vergewaltigungsfall, der kürzlich mit einem Freispruch für einen 28-jährigen Mann endete, geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Waren (WsM berichtete) eingelegt. Die Ankläger wollen auf diesem Wege doch noch eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten erreichen.

Der Fall hatte sich im September 2021 in Neustrelitz abgespielt.  Die 27-jährige Ex-Lebensgefährtin hatte den Ex-Freund wegen des Verdachts eines schweren Falles von Vergewaltigung vor Gericht gebracht.  Das Ganze soll sich in der gemeinsamen  Wohnung abgespielt haben. Beide hatten vorher Wein getrunken und waren sich schon etwas näher gekommen.

Dann soll der Mann plötzlich bemerkt haben, dass sich seine Freundin – wieder einmal – selbst verletzt hatte, was ihn wohl wütend machte. Der 28-Jährige soll die Freundin dann auf ungewöhnliche Art und Weise „bestraft haben.“ Er habe beim Geschlechtsakt plötzlich die Praktiken geändert. Er habe die junge Frau für ihre Selbstverletzungen bestrafen wollen, indem er bei ihr „den Hintereingang benutzt hat“, wie eine Freundin vor Gericht sagte. Die Ex-Freundin des Angeklagten habe noch länger Schmerzen dadurch verspürt, sie erstatte aber erst mehrere Monate später Anzeige.

Der Angeklagte hatte das vor dem Amtsgericht zurückgewiesen. Es habe in dieser Beziehung viele Sachen gegeben, auf die man nicht stolz sei, sagte er. Doch soweit, wie hier geschildert, sei es nie gekommen. Damit stand Aussage gegen Aussage. Richter Roland Träger sprach den 28-jährigen Angeklagten nach dem Grundsatz „in Zweifel für den Angeklagten“ vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, wie die Verteidigerin es verlangt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Vorwürfen allerdings für bewiesen gehalten – und wollte für den nicht vorbestraften Mann sofort zweieinhalb Jahre Haftstrafe. Wie der Fall ausgeht, wird nun vermutlich die Berufungskammer am Landgericht Neubrandenburg beurteilen, das aber erst 2024.

Nach oben scrollen