Das viel diskutierte Bewährungs-Urteil gegen einen Jugendlichen, der Anfang 2022 in Neustrelitz (WsM berichtete) eine Elfjährige sexuell missbraucht hat, enthält auch einige Auflagen. So etwas ist bei Bewährungen üblich, wie ein Gerichtssprecher gegenüber „Wir sind Müritzer“ jetzt sagte. Sollte der junge Mann gegen eine der Auflagen verstoßen, wird er doch wieder in Haft genommen. Das Amtsgericht in Waren hatte den vermutlich etwa 16-jährigen Afghanen zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes verurteilt (WsM berichtete). Dies wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
Der Haftbefehl – der Jugendliche war seit Februar in U-Haft – wurde in dem Zuge aufgehoben. Nun wurde ihm ein Bewährungshelfer zugeordnet. Er bekam außerdem vorgeschrieben, dass er sich in einer Jugendgerichtshilfeeinrichtung in Neubrandenburg zu melden hat. Diese Einrichtung, die von einem Wohlfahrtsverein betrieben wird, soll der 16-Jährige nicht einfach verlassen. Das dürfe er nur mit Zustimmung der verantwortlichen Personen, darunter des Bewährungshelfers.
Außerdem muss der Verurteilte, der lange in Neustrelitz lebte, jeden Wohnortwechsel unverzüglich melden. Und er sollte sich unbedingt straffrei benehmen. Ob und inwieweit über einen möglichen Asylantrag entschieden wird, war bisher beim Landkreis nicht zu erfahren. Wegen des Ausgangs des Krieges in Afghanistan und der Taliban-Herrschaft werden derzeit Flüchtlinge dorthin nicht abgeschoben.
Scharfe Kritik aus der Politik
Die Bewährungsstrafe für einen jungen Mann ist im politischen Raum auf scharfe Kritik gestoßen. So nannte der AfD-Bundestagsabgeordnete und MV-Landeschef Leif-Erik Holm, hat das Urteil des Amtsgerichtes Waren gegenüber WsM „unverständlich und inakzeptabel.“ Auch ein Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion äußerte sich sehr kritisch dazu.
Dieses Urteil bedeute „ganz sicher ein zweites Trauma für das elfjährige Mädchen und seine Eltern“, teilte Holm, der auch Vize-Chef seiner Fraktion im Bundestag ist, mit. Und es sei ein fatales Signal an alle Kriminellen, denn ihre Taten hätten keinerlei Konsequenzen, solange sie als Jugendliche gelten.
Das Mädchen war im Schlosspark in Neustrelitz im Januar vergewaltigt worden. Sie und der Verurteilte sollen sich vorher lose gekannt haben. Die Familie hatte im Nachhinein Anzeige erstattet. Zu den genauen Umständen gab es weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht Angaben, mit Hinweis auf das jugendliche Alter beider Beteiligter. Auch der Prozess blieb nicht öffentlich, da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht und Jugendliche anders als Erwachsene behandelt werden. Auch bei deutschen Straftätern in diesem Alter gebe es bei ähnlich gelagerten Vorfällen Bewährungsstrafen, solange noch eine Erfolgsaussicht bei der Erziehung gesehen wird, sagte ein Rechtsexperte.
Holm forderte außerdem, dass der Verurteilte sofort ausgewiesen wird. Wer solche Verbrechen begeht, habe sein Aufenthaltsrecht ein für alle Mal verwirkt. Für die CDU hatte die Vizefraktionschefin im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), die Entscheidung kritisiert. „Der Täter muss für diese schreckliche Tat noch nicht einmal ins Gefängnis, während das Kind ein Leben lang unter den Folgen dieser Tat leidet“, sagte Lindholz in Berlin. Diese Entscheidung nannte er „völlig unverständlich.“
Dieses Urteil steht exemplarisch für eine Fehlentwicklung in unserer Justiz, sagte Horst Förster, einst selbst Direktor eines Amtsgerichtes in Neubrandenburg. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht dürfe nicht dazu führen, dass letztlich der Täterschutz Vorrang vor dem Opferschutz einnimmt. Die Strafe müsse auch im Jugendstrafrecht noch in einem vertretbaren Verhältnis zum Gewicht der Straftat stehen, sagte Förster, der jetzt für die AfD im Schweriner Landtag sitzt.
Es ist ein Schlag in das Gesicht der Angehörigen und für das Opfer ein Alptraum der nicht enden will . Bewährung ist ein Witz und ja man hätte den traumatisierten, unbegleiteten, Minderjährigen oder wie auch immer man diese Typen bezeichnen mag ,darf in Jugendhaft stecken können und fertig ! Da kann man nur hoffen ,dass er seine Auflagen schnell vergisst und wieder einfährt ! Falls er denn auffindbar ist ? Das einzige Wort ist Abschiebung bei nicht Einhaltung der Auflagen da könnte man viel Geld sparen .
Wie hat der Richter gestern seinen Dienst beendet?
Zur Tagesordnung übergegangen, seinen Feierabend genossen oder doch
eine schlaflose Nacht mit Gewissensbissen verbracht?
Konnte er heute morgen in den Spiegel schauen?
Wir wissen nicht, ob er gern anders geurteilt hätte aber die Gesetzeslage
keinen persönlichen Spielraum zulässt, weil Jugendlicher Ersttäter!?
Dann sollte unverzüglich eine Reformierung des StGB erfolgen!
Die Strafen in anderen Bereichen, wie STVO werden doch auch alle Jahre erhöht/geändert.
Eine Farce und ein Freifahrtsschein für alle jugendlichen Sexualstraftäter.
Mein Mitgefühl gilt dem Mädchen, das nie wieder normal leben kann und wird.
Wenn bei einem unbegleitetem 16-jährigen afghanischen Flüchtling das Jugendstrafrecht angewandt wird bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht weil Jugendliche anders als Erwachsene behandelt werden, frage ich mich, wer soll denn den unbegleiteten Jugendlichen erziehen? Etwa der Bewährungshelfer? Oder eine verantwortliche Person? Wer sind eigentlich die verantwortlichen Personen? Stehen die den ganzen Tag neben ihn und passen auf ihn auf?
Wie sehen seine Einschränkungen aus? Gilt dieser Afghane nunmehr als schwererziehbar?
Fragen über Fragen.
Für meine Auffassung sollte er sobald er 18 ist seine Konsequenzen ziehen. Zunächst sollte die angedrohte Bewährungsstrafe lediglich nur eine aufschiebende Wirkung haben um dann bei Vollendung des 18 Lebensjahres die Erwachsenenstrafe antreten. Problem ist nur, er weiß angeblich selber nicht, wann er wo geboren wurde. Wer soll somit vernünftiges Recht sprechen wenn nicht mal das klar ist?
Das der unerzogene, wertetretende, unbegleitete Jugendliche trotz aller widrigen Umstände im eigenen Land abgeschoben werden muss sobald dazu die Möglichkeit besteht, sollte außer Frage stehen.
Wer nicht in der Lage ist sich entsprechend unserer Wertekultur zu verhalten, seine erste und wichtigste Hürde zur Integration verwirkt hat, müsste neben anderen Vertretern seiner Einstellung zunächst eine Intensivstbehandlung mit Vermittlung von Verhaltensrichtlinien bekommen. Natürlich nur unter strengen Auflagen wie Freiheitsentzug bis zum vollständigem Erfolg einer überprüfbarem Ergebnisses. Ähnlich eines Jugendwerkhofes.
Oh, ich vergaß. Haben wir ja gar nicht mehr. Der Jugendwerkhof (JWH) war eine Einrichtung im System der Spezialheime der Jugendhilfe in der DDR. Hier wurden Querschläger zwischen 14 und 20 Jahren wieder so erzogen, das sie in das Gesellschaftsbild passten. Somit würde ein wieder einzuführender Jugendwerkhof (JWH) durchaus dazu gereichen, wieder etwas mehr Respekt vor den allgemeinen Werten, den Frauen und der Ordnung und Sicherheit zurück zu bringen.
Unfassbar dieses Urteil. Wer solch eine schlimme Straftat, in einem Land wo er Asyl bekommt, begeht, muss sofort abgeschoben werden.
Schade um unsere Steuergelder. In seinem Land würde die Strafe mit Sicherheit anders aussehen und somit lachen alle straffälligen Asylanten über unsere Gesetze.
Es ist eine Schande für Deutschland. Mein Mitleid für das arme Mädchen. Der Richter sollte sich mal vorstellen, es wäre seine Tochter.
Das Strafmaß ist noch zu gering um ihn abzuschieben. Als Jugendlicher wird er ohnehin nicht abgeschoben. Schade. Aber ist leider so.
Dazu kommt das Jugendstrafrecht. Hier bedarf es einer Reformierung des JGG(Jugendgerichte Gesetzes)
Ein weiteres Problem ist und das wurde hier schon mehrfach unter Kritik gestellt, die Höhe der Strafe. Ein Richter der bis an die Grenze des zulässigen geht, wird doch sofort durch die Medien gezerrt, insbesondere doch durch eine überregionale Zeitung mit vier Buchstaben.
Das tut sich kein Richter freiwillig an.
In diesem Zusammenhang möchte ich an die Umstände des Todes einer Jugendrichterin aus Brandenburg erinnern. Sie ist ganz offensichtlich an den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen zerbrochen.
Zitat aus ihrem Buch:
„Wenn wir nicht rasch und konsequent handeln, wenn wir unsere Rechts- und Werteordnung nicht entschlossen durchsetzen, werden wir den Kampf gegen die Jugendgewalt verlieren.“
Das die Zustände so sind wie sie sind, ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Aber keiner dieser politischen Entscheidungsträger fühlt sich „Schuldig“
Lieber Peter Sohr, mit Ihrem Kommentar haben Sie sich deklassiert.
Niemand, aber auch wirklich niemand sollte eine Strafe unabhängig !!!!! seines Zustandes bekommen.
Ist man betrunken und deshalb unzurechnungsfähig, wird das Urteil und die Strafe auch dementsprechend ausfallen.
Ist man jung und noch nicht reif genug um die Folgen seiner Handlungen abzuschätzen, passiert dies ebenso.
Was sie hier fordern ist unethisch und auch juristisch völliger Unsinn.
Würde dann ein 12 Jähriger, der mit 12 eine Straftat begeht auch mit 18 seine Strafe antreten oder bezahlen?
Ist ein Straftäter, der seine Straftat im Rausch begeht und wegen mildender Umstände eine Strafe bekommt im nüchternen Zustand dann schwerer zu bestrafen?
Würde dieser dann bei einer sehr schweren Straftat nicht im Dauerrausch bleiben oder es zumindest versuchen und würden dann nicht alle Jugendlichen mit schweren Straftaten im Gepäck kurz vor dem 18. Geburtstag abhauen oder noch schlimmer in ihrer Jugend alles schleifen lassen (Schule, Ausbildung usw.). Also genau das Gegenteil was sie mit ihrem Werkhof bewirken wollen?
Man kann über das Urteil gerne den Kopf schütteln und von mir aus auch gerne bestimmte Gesetze ändern oder anpassen.
Beispielsweise das Alter ab dem man mit dem Erwachsenenstrafrecht behandelt wird.
Alles in Ordnung und diskussionswürdig.
Aber man sollte auch in der Realität bleiben.
Man muss auch nur mal in die USA schauen um zu sehen, was eine sehr harte Justiz bewirkt.
Eben das Gegenteil von dem was man eigentlich will.
Ein extrem hoher Anteil an Gefängnisinsassen bezogen auf die Gesamtbevölkerung.
Viele Straftäter kommen nie wieder in die Gesellschaft rein und wegen „kleinen“ Straftaten kann man richtig lange ins Gefängnis kommen (3 Strikes Regel) und dann ganz nach unten gesellschaftlich rutschen und nicht mehr hoch kommen.
Ein Abdriften ganzer Gesellschaftsschichten ist damit fast schon vorprogrammiert.
Ich will mich nicht mit der Bewertung des Urteils beteiligen, sondern mit dem Tonfall dazu. Ich nehme heute mal Herr Sohr. Also verehrter Herr Sohr, Sie waren zum Glück nie in einem Jugendwerkhof. Das ist gut erkennbar. Wussten Sie, als ehemaliger Diskotheker sicher fein gebildet: Dort wurden Kinder so lange misshandelt, bis ihr Wille gebrochen war? Zu den schwer Erziehbaren rechnete man auch politisch Aufmüpfige, Kinder, die in dieser Sache ihren Eltern folgten, die deswegen als Politische in Hohenschönhausen, Bautzen oder so eingebuchtet wurden. Danach waren sie und ihre Kinder größtenteils schwer traumatisiert, Fälle für die damals noch so genannte Irrenanstalt. Da hat sich aber einiges getan. So nennt man heute Einrichtungen, die diese Menschen auffangen z.B. Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie und so sind sie auch von innen. Damals überlebten viele, bei weiteren Erniedrigungen und Ruhigstellung mit schwersten Psychopharmaka und gleichzeitig billigster Unterhaltung, was Unterbringung und Essen betraf, nicht ein Jahr. Ihre Sichtweise „Querschläger“ scheint auch ihren Ursprung in dieser Zeit zu haben. Nun, ich kann Sie verstehen. Sie sind Kind jener Zeit und nicht allein, mit Schmähbegriffen aufzutrumpfen, statt sich auf eine schwierige Diskussion um Detailaspekte einzulassen. Fast hätte ich geschrieben „Schämen Sie sich!“ Aber nein, das ziehe ich zurück, denn Sie sind Volksvertreter und dürfen das wie die Vertretenen. Für welche Partei gleich nochmal? Leif Erik Holm, auch quasi Diskotheker, wird Sie feiern, falls er sie kennt. Einer von uns!!! Aber das glaube ich dann auch nicht, dass ein leutseliger Radiomann und AfD-Politiker in Schwerin Sie kennt. Kopf hoch.
Nun ich bin erstaunt, mit welcher Beharrlichkeit auf keiner meiner gestellten Fragen eingegangen wird. Stattdessen verlieren Sie sich wieder einmal in provokanten Anmaßungen und Falschdarstellungen. Als permanenter Dauerkommentator ohne dem die Tür bei kaum einen der Beiträge offensichtlich nicht zuzugehen scheint, wohl scheinbar normal.
Wenn Ihnen zum Beispiel mein Tun entgangen sein sollte und ihre Wahrnehmungsschwelle es nicht erlaubt, meine immer noch aktiv ausgeübte Tätigkeit als DJ, Moderator, Beschallungs- & Netzwerktechniker wahrzunehmen, dann liegt es an Ihnen.
Soll bedeuten: Auch wenn man nichts mitbekommt muss es noch lange nicht bedeuten, daß es nicht passiert.
Was zudem ihre Anspielungen betrifft die in ein politisches Lager zielen, zeigt das ihre wahre Größe. Sie sind und bleiben ein Polemiker der einfach nur Phrasen drescht.
Betreff des eigentlichen Themas schlagen Sie einen weiten Bogen in Richtung politische Häftlingen von Bautzen bis hin zu Irrenanstalten in denen viele nicht überlebten. Mag sein das Sie beim hören des Begriffes Jugendwerkhof so etwas assoziieren. Der Wahrheit jedoch entspricht das nicht und verallgemeinern kann man das selbstverständlich auch nicht. Leider gab es durchaus tatsächlich stellenweise Unrecht in Jugendwerkhöfen. Unrecht gab und gibt es aber in weiten Teilen der Gesellschaft. Hüben wie drüben. Damals wie heute. Dennoch haben Einrichtungen wie Jugendwerkhöfe durchaus ihre Daseinsberechtigung gehabt. Mein Wunsch nach ähnlichen Einrichtungen ist gerade unter derzeitigen Verhältnissen durchaus gerechtfertigt. Ob diese Einrichtungen jetzt wieder Jugendwerkhöfe genannt werden sollten, wage ich zu bezweifeln.
Jetzt aber eine vernünftige Erziehungseinrichtung und Maßnahmen wie für den verurteilten Vergewaltiger der ohne Eltern als tickende Zeitbombe inmitten unserer Gesellschaft lebt, einzufordern, dazu fehlt Ihnen wohl die Einsicht.
Getoppt wird das dann noch mit abwiegeln wie aus diesem Satz aus einem Beitrag von „Emil“.
Zitat:
„Viele Straftäter kommen nie wieder in die Gesellschaft rein und wegen “kleinen” Straftaten kann man richtig lange ins Gefängnis kommen (3 Strikes Regel) und dann ganz nach unten gesellschaftlich rutschen und nicht mehr hoch kommen.
Ein Abdriften ganzer Gesellschaftsschichten ist damit fast schon vorprogrammiert.“
Zur Erinnerung:
Es geht hier um eine Vergewaltigung einer 11-Jährigen und nicht um ein Kavaliersdelikt!
Richtig.
Aber diese schreckliche Straftat wurde begangen von einem Straftäter, der eben nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde.
Sie haben aber gefordert, dass er dann, wenn er 18 ist, nachträglich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte. Was bei ihm gelten soll, muss auch bei allen anderen gelten.
Nur um diesen Sachverhalt ging es mir und diese (ihre) Rechtsauffassung ist ethisch einfacht nicht in Ordnung.
Meine Beispiele sollten nur verdeutlichen, wie einfach man bestimmte Regeln aufstellen oder verschärfen kann und dann trotzdem am Ende keine Besserung der Sicherheitslage erreicht. Siehe USA.
P.S.
Auch ich finde die Strafe nicht angemessen, das hat aber nichts mit der Herkunft oder der fehlenden Begleitung in Form von Erwachsenen zu tun. (Was sich mit dem Urteil jetzt ändert)
Klingt bei einigen Kommentaren und bei Herrn Holm aber ganz anders. Hauptproblem ist da eher die Herkunft und die fehlenden Eltern in Deutschland. Als wenn es nicht auch Tausende Fälle von Jugendlichen in Deutschland gibt, bei denen die Eltern trotz mehrfacher Versuche ihre Kinder zu „begleiten“, die straffällig werden und auch nicht mit Kavaliersdelikten.